Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2014 beantragen!
Wer zum Beispiel als Berufspendler oder bei Unterhaltszahlungen hohe monatliche Kosten hat, kann sich Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigen lassen. Dann zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab.
Die Anträge für Lohnsteuer-Freibeträge auf dem Einkommen aus 2014 können seit dem 1.10.2013 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt werden, am besten per Post. Auch bei unveränderten Verhältnissen ist ein erneuter Antrag erforderlich. Hierzu genügt jedoch der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2013 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Behindertenausweises weiterhin berücksichtigt. In Fällen, in denen ein solcher Pauschbetrag auf den Ehegatten/den Lebenspartner oder die Eltern übertragen wird, ist für 2014 jedoch ein erneuter Antrag zu stellen.
Formulare Lohnsteuerfreibeträge 2014
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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