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Steuererklärung: Hilfe von der Familie?

Hilfe in Steuerangelegenheiten dürfen nur die nach Steuerberatungsgesetz zugelassenen Personen leisten, also zum Beispiel ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht. Erlaubt ist außerdem die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige.

Angehörige in diesem Sinne sind:

Ehepartner;

Verlobte;

Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegerkinder, Großeltern, Enkel;

Geschwister (auch Halbgeschwister);

Nichten und Neffen;

Schwager oder Schwägerin;

Onkel und Tante;

Pflegeeltern und Pflegekinder;

geschiedene Ehepartner.

Hilft Ihnen ein Angehöriger kostenlos bei Ihrer Steuererklärung, dann zählen die Fahrtkosten zum Angehörigen auch zu den Steuerberatungskosten (30 Cent pro Kilometer). Das gilt unseres Erachtens auch dann, wenn der Angehörige zu Ihnen kommt und Sie ihm seine Fahrtkosten erstatten. Allerdings darf der Besuch ausschließlich durch die steuerliche Hilfeleistung verursacht sein. Andere private Gründe dürfen für den Besuch keine Rolle spielen.

Quelle: steuertipps.de

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