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Bundestagswahl 2013: Steuerpläne der im Bundestag vertretenen Parteien

Das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2013 macht verschiedenen Koalitionen möglich: Finden CDU/CSU und SPD doch zueinander? Gibt es Schwarz-Grün? Oder werden SPD und Grüne mit der Linken zusammenarbeiten? Wurde das nicht alles vor der Wahl von den betroffenen Parteien ausgeschlossen? Egal was kommt – hier lesen Sie, was die Parteien in ihren Wahlprogrammen zum Thema Steuern gesagt haben.

CDU und CSU wollen die Neuverschuldung verringern – ab 2015 soll der Bundeshaushalt ohne neue Schulden auskommen, ab 2016 sollen Schulden abgebaut werden. Trotzdem soll weiter vor allem in Bildung und Forschung investiert werden: Mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung sollen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.

Die Vermögensteuer soll nicht wieder eingeführt werden. Auch eine Erhöhung der Erbschaftsteuer lehnt sie ab.

Weitere Pläne:

Abmilderung der kalten Progression und Anpassung der Steuertarife an die Inflation,

Beibehaltung des Ehegattensplittings und Weiterentwicklung zu einem Familiensplitting,

Einführung einer Finanztransaktionssteuer,

Beibehaltung von Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen bei der Energiebesteuerung,

Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Steuerhinterziehung weiterhin mit Nachdruck (zu) verfolgen,

stärkere Zusammenarbeit der Länder beim Steuervollzug, dabei könnten Fähigkeiten und Erfahrungen beispielsweise in einer Koordinierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern gebündelt werden.

Die SPD setzt auf die Finanztransaktionssteuer, strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken sowie eine klare Trennung von Investment- und Geschäftsbanken.

Das Ehegattensplitting will die SPD durch einen Partnerschaftstarif für Ehegatten ersetzen, bei dem beide Partner individuell besteuert werden. Gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen sollen dabei berücksichtigt werden. Für Ehepartner, die ihre Lebensplanung auf das bisherige Steuersystem ausgerichtet haben, soll sich nichts ändern. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V will die SPD außerdem das sogenannte Faktorverfahren zur Norm machen. Zudem sollen Alleinerziehende steuerlich gerechter behandelt werden.

Mit Steuererhöhungen – namentlich der Wiedereinführung der Vermögensteuer und der Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer – sollen eine geringere Neuverschuldung erreicht und Investitionen und Bildung und Infrastruktur ermöglicht werden.

Steuererhöhungspläne der SPD in Zahlen:

Einkommensteuer: Bei einem Einkommen ab 100.000 € (Ehepaare: 200.000 €) beträgt der Steuersatz 49 % statt wie bisher 42 %.

Kapitaleinkünfte sollen statt mit 25 % mit 32 % besteuert werden.

Weitere Pläne der SPD:

Rückgängigmachung steuerlicher Privilegien für einzelne Interessengruppen, etwa Hoteliers und reiche Erben,

Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstands- und sonstigen Managergehältern, einschließlich Boni und von Abfindungen, auf maximal 50 Prozent der Beträge, die 500.000 € übersteigen,

stärkere Bekämpfung von Steuerbetrug.

DIE LINKE will eine Vermögensteuer in Höhe von 5 % für Millionäre und bezieht dabei sowohl Geld- als auch Immobilienvermögen mit ein. Die erste Million des Privatvermögens soll steuerfrei bleiben. Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft und Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen wieder gemäß dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert werden.

Mit einer Finanztransaktionssteuer von 0,1 % pro Transaktion will DIE LINKE Spekulationen auf den Finanzmärkten eindämmen und außerdem die Verursacher der Finanzkrise an deren Kosten beteiligen.

Auch bei der Einkommensteuer plant DIE LINKE große Umstellungen:

Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.300 € (2013: 8.130 €),

Glättung des Tarifverlaufs mit dem Ziel, Bruttolöhne bis 6.000 € steuerlich zu entlasten,

Erhöhung des Steuersatzes auf 53 % bei zu versteuernden Einkommen ab 65.000 € pro Jahr,

Einkommen über einer Million Euro: Hier soll jeder Euro, der über 1 Mio Euro liegt, mit 75 % besteuert werden (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge).

Pläne für die Erbschaftsteuer:

Höhere Besteuerung großer Erbschaften,

Freibetrag in Höhe von 150.000 €; Erhöhung auf 300.000 € für Erbinnen und Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, Kinder, Ehegatten oder für eine vom Vererbenden benannte Person,

kleine und mittlere Immobilien sowie selbst genutztes Wohneigentum sollen von der Reform unberührt bleiben.

Weitere Pläne:

Abschaffung des Ehegattensplittings,

Anhebung der Körperschaftsteuer auf 25 %,

Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftsteuer. Dabei wird die Bemessungsgrundlage ausgeweitet (Einbeziehung von Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren) und der Kreis der Steuerzahlenden vergrößert (Einbeziehung der Selbständigen und Freiberuflerinnen und Freiberufler). Der Freibetrag soll auf 30.000 € angehoben und die festgesetzte Steuer bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden,

Rücknahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotels und Beherbergungsleistungen,

Aufbau einer Bundesfinanzpolizei, um Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Subventionsbetrug wirksamer bekämpfen zu können.

Bündnis 90/Die Grünen wollen den Grundfreibetrag auf mindestens 8.700 € erhöhen (2013: 8.130 €). Einkommen unter 60.000 € im Jahr sollen entlastet werden, für Gutverdiener soll die Einkommensteuer steigen:

Einkommen 60.000 € pro Jahr: 45 %,

Einkommen 80.000 € pro Jahr: 49 %.

Auf Nettovermögen von über eine Million Euro soll eine Vermögensabgabe in Höhe von 1,5 % eingeführt werden. Diese soll für die nächsten zehn Jahre Bestand haben und dann durch eine Vermögensteuer abgelöst werden. Die Einnahmen sollen ausschließlich zum Schuldenabbau verwendet werden.

Das Ehegattensplitting wollen Bündnis90/Die Grünen durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Existenzminimum ersetzen.

Die Erbschaftsteuer soll angehoben werden mit dem Ziel, das Aufkommen zu verdoppeln.

Weitere Pläne von Bündnis 90/Die Grünen:

Abschaffung von Subventionen bei der Mehrwertsteuer wie beispielsweise für Hotels, Fast-Food, Schnittblumen oder Skilifte,

Abbau umweltschädlicher Subventionen, bspw. von Ausnahmen bei der Ökosteuer,

ökologische Dienstwagenbesteuerung,

Änderungen bei der Luftverkehrsteuer sowie bei der Besteuerung von Diesel und Heizstoffen,

Erschwerung der Steuerhinterziehung durch Ausbau der Steuerfahndung,

Berechnung der Grundsteuer soll nach aktuellen Verkehrswerten erfolgen, wobei den Kommunen die Höhe des Hebesatzes weiterhin überlassen bleibt,

Ausweitung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage. Die Gewerbesteuer soll auch künftig auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Anmerkung der Redaktion:

Wir möchten unseren Lesern einen objektiven Überblick über die Steuerpläne der Parteien geben. Die Ausführlichkeit der Darstellung stellt keine Wertung dar. Zitate sind den jeweiligen Wahlprogrammen entnommen:

CDU/CSU

SPD

DIE LINKE

Bündnis90/Die Grünen

Quelle: steuertipps.de

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