Selbstständige: freiberuflich oder gewerblich?
Wenn Sie als Selbstständiger Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit erzielen, kommen Sie in den Genuss verschiedener steuerlicher Vorteile.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer,
die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist stets zulässig,
es erfolgt immer Istbesteuerung – unabhängig von der Höhe des Umsatzes.
Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit durchsetzen wollen, kann Ihnen unsere kostenlose Übersicht Urteilsliste freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten
bei der Argumentation helfen.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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