Eigenbedarf: Pauschbeträge für die Entnahme von Lebensmitteln und Speisen
Unternehmer, die Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, müssen die Entnahme von Waren für sich selbst und ihre Familie als fiktive Betriebseinnahme verbuchen. Für einige Branchen hat die Finanzverwaltung Pauschbeträge festgelegt.
Das gilt z.B. für Metzger, Bäcker, Getränkehändler, Buchhändler usw. – schließlich konnten sie den Wareneinkauf als Betriebsausgaben abziehen. Die Pauschbeträge werden jährlich angepasst.
Die Werte für die Jahre 2011 bis 2013 finden Sie hier.
Zwar müssen Sie als Unternehmer nicht auf die Pauschbeträge zurückgreifen. Allerdings vermeiden Sie dadurch Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über die Höhe Ihrer Warenentnahme. Und natürlich sparen Sie sich so auch umfangreiche Einzelaufzeichnungen.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
Alle Informationen auf einen KlickFormulare runterladen
Kampf dem Formular-FrustBenötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise