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So gibt es noch Kindergeld für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz

Der 18. Geburtstag des Kindes ist auch für die Eltern ein wichtiges Ereignis – zum Beispiel, wenn es um das Kindergeld, die Freibeträge für Kinder und davon abhängige steuerrechtliche Vergünstigungen geht: Ab jetzt muss ein bestimmter Grund vorliegen, damit die Förderung weiterläuft.

Wenn Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz findet, kann es bei Ihnen berücksichtigt werden, wenn

es noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,

die Ausbildung, die Ihr Kind absolvieren möchte, für Ihr Kind möglich ist und

Ihr Kind sich um einen Ausbildungsplatz bemüht.

Selbst wenn Ihr Kind die Voraussetzungen nur an einem einzigen Tag im Monat erfüllt, kann es für diesen Monat bereits berücksichtigt werden.

Die Agentur für Arbeit hält für diesen Fall einen Vordruck Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (KG11a) bereit. Darin kann Ihr Kind auch seine Zustimmung für einen direkten Zugriff auf die für die Festsetzung des Kindergeldes relevanten Daten bei den zuständigen Trägern erteilen. Wird die Zustimmung verweigert, müssen Sie sich um eine Bescheinigung kümmern, dass Ihr Kind ausbildungsplatzsuchend ist.

Quelle: steuertipps.de

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