Silbermünzen: Umsatzsteuer steigt 2014 auf 19 %
Silbermünzen können nur noch bis Ende 2013 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % gekauft werden. Für Silberbarren werden schon jetzt 19 % Umsatzsteuer fällig.
Im Gegensatz zum Goldmarkt führt der Silbermarkt im Bewusstsein der Privatanleger eher ein Nischendasein: Der Silbermarkt ist eng und wird zum überwiegenden Teil von Hedge-Fonds und privaten Großspekulanten dominiert. Gerade einmal ein Zehntel des Goldmarktes macht er aus. Und weil der Markt so klein ist, sind die Kursschwankungen deutlich stärker als beim Goldpreis. Allerdings gilt das für beide Richtungen. Überraschende Kursexplosionen und kräftige Kursabstürze sind darum ein Markenzeichen des Silbermarkts.
Höhere Mehrwertsteuer auf Silbermünzen ab 2014
Anleger, die in Silber investieren und Silbermünzen kaufen möchten, sollten sich möglichst noch dieses Jahr zum Kauf entschließen. Denn ab dem 1.1.2014 werden auch für Silbermünzen 19 % Umsatzsteuer berechnet. Für Silberbarren gilt dieser Steuersatz schon jetzt.
Die Anhebung auf den normalen Steuersatz haben wir der EU zu verdanken. Denn mit der Anhebung des Steuersatzes für Silbermünzen setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze um.
Gold kaufen: Nicht immer fällt Umsatzsteuer an
Gold dagegen kann auch künftig oft mehrwertsteuerfrei erworben werden. Voraussetzung ist, dass es sich um sogenanntes Anlagegold handelt, also beispielsweise die handelsüblichen Goldbarren sowie Goldmünzen,
die nach 1800 geprägt wurden,
die gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und
deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt bestimmt.
Richtet sich der Wert nicht nach dem Goldwert, sondern nach der Seltenheit, fällt Umsatzsteuer an: Beträgt der Preis einer historischen Goldmünze mehr als der 2,5-fache Goldwert, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, sonst der volle Satz von 19 %.
Quelle: steuertipps.de
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