Rechtsberatungskosten für Betriebsübergabe steuerlich abziehbar?
Wird ein Betrieb im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen, so entstehen oft hohe Rechtsberatungskosten und Beurkundungskosten. Die Finanzverwaltung geht von einem privaten Vorgang aus und erkennt deshalb die Kosten für die Übertragung eines Betriebs oder eines Betriebsanteils nicht als Betriebsausgabe an.
Der Bund der Steuerzahler will in einem Musterverfahren vom BFH klären lassen, ob der übertragende Unternehmer Anspruch auf den Abzug seiner Kosten als Betriebsausgabe hat (Az. des BFH: IV R 44/12). Betroffene sollten ihren Bescheid mit Hinweis darauf offen halten.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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