Vorausgefüllte Steuererklärung: 2014 soll es losgehen
Die Finanzverwaltung möchte das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Teil dieses Vorhabens ist die vorausgefüllte Steuererklärung, oder kurz: VaSt.
Mit der Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2013, die im Jahr 2014 abgegeben wird, sollen Steuerzahler in drei Schritten zu ihrer Steuererklärung kommen:
Schritt 1: Sie können ihre gespeicherten Steuerdaten elektronisch abrufen und automatisch in Ihre Steuererklärung übernehmen.
Dazu gehören neben Name und Adresse auch die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen.
Schritt 2: Sie können diese Angaben vervollständigen.
Hier liegt der Schlüssel zum Steuernsparen: Ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen, Spenden und weitere Sonderausgaben, Krankheitskosten, Kurkosten und andere außergewöhnliche Belastungen, Steuerberatungskosten, Werbungskosten usw. kann die Finanzverwaltung natürlich nicht kennen. Sie müssen die vorausgefüllte Steuererklärung also mit diesen Daten vervollständigen.
Schritt 3: Nach Prüfung und ggf. Ergänzung der Angaben senden Sie Ihre Einkommensteuererklärung über ihren Computer an das Finanzamt (ELSTER).
Wie reiche ich bei VaSt Belege ein?
Anfangs müssen Sie Belege, Kontoauszüge und Quittungen noch per Post nachschicken. Allerdings wird im Zusammenhang mit dem Projekt der vorausgefüllten Steuererklärung auch daran gearbeitet, dass elektronische Belege entgegengenommen und weiterverarbeitet werden können. Hoffentlich müssen Sie also bei der mittels ELSTER abgegebenen Steuererklärung bald keine Belege mehr per Post hinterherschicken.
Keine Verpflichtung zur Nutzung der VaSt
Bei der vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich um ein optionales und kostenloses Service-Angebot der Finanzverwaltung. Die Nutzung ist also nicht verpflichtend.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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