Aktienoption für Aufsichtsrat: Versteuerung bei Rückgabe an die Gesellschaft
Ein Aufsichtsrat gibt innerhalb einer bestimmten Frist von ihm gezeichneten Aktien zum Ausgabekurs an die Gesellschaft zurück. Welcher Art sind die daraus erzielten Einkünfte, und was muss er versteuern? Der BFH weiß die Antwort.
Der Fall: Der Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft nahm an einer Maßnahme zum Bezug neuer Aktien teil, die nur Mitarbeitern und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft eröffnet war. Dabei bestand für ihn die Möglichkeit, die von ihm gezeichneten Aktien innerhalb einer bestimmten Frist zum Ausgabekurs an die Gesellschaft zurückzugeben.
Wenn er davon Gebrauch macht und die unter dem Ausgabepreis notierenden Aktien innerhalb der vereinbarten Frist zum Ausgabepreis an die Gesellschaft zurückgibt, erzielt er damit Einkünfte aus selbständiger Arbeit, entschied der BFH (BFH-Urteil vom 9.4.2013, VIII R 19/11 ).
Die Höhe der Einkünfte bemisst sich nach der Differenz zwischen Ausgabepreis und dem tatsächlichen Wert der Aktien im Zeitpunkt der Ausübung der Option, der Zufluss erfolgt im Zeitpunkt der Ausübung der Option, erklärten die Richter weiter.
Quelle: steuertipps.de
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