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Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts mindern die Erbschaftsteuer

Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

Voraussetzung: Die Kosten fallen in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen an. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil.

Der Begriff der Nachlassregelungskosten sei grundsätzlich weit auszulegen, erklärten die Richter. Zu den Nachlassregelungskosten gehörten daher auch die Kosten für die Bewertung von Nachlassgegenständen, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen und nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses anfallen (BFH-Urteil vom 19.6.2013, II R 20/12 ).

Quelle: steuertipps.de

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