Steuerhinterziehung: Bundesregierung verteidigt Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige
Die Bundesregierung hat das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung verteidigt. Sie messe der Selbstanzeige eine hohe Effizienz zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung bei, heißt es in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/14071) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-DRs. 17/13411).
Zu den Details der Regelung schreibt die Regierung, im Jahr 2011 habe es umfassende Änderungen an der Vorschrift gegeben. Eine strafbefreiende Selbstanzeige sei seitdem bei einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 50.000 € nicht mehr möglich. Stattdessen werde in diesen Fällen von der Verfolgung einer Steuerstraftat abgesehen, wenn der Täter die hinterzogenen Steuern entrichte und außerdem einen Geldbetrag in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuern zu Gunsten der Staatskasse zahle. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Selbstanzeige bei einer Entdeckung der Tat nicht mehr möglich sei.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung Nr. 385 vom 18.7.2013
Quelle: steuertipps.de
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