Wenn der Gesellschafter seinen Porsche an die Sozietät vermietet
Bei Freiberufler-Sozietäten ist das Vermietungsmodell sehr verbreitet, bei dem ein Gesellschafter sein privates Fahrzeug an die Gesellschaft vermietet und dann für die private Nutzung einen Privatanteil nach der 1 %-Regelung versteuert. Doch nicht immer entspricht das steuerliche Ergebnis den Erwartungen.
Ein Freiberufler vermietete seinen privaten Porsche 911 an die GbR, die ihm dafür eine monatliche Miete von 2.450 € zzgl. 19 % USt zahlte. Der Listenpreis des Autos lag bei 104.000 €. Das Finanzamt setzte die Nutzungsentnahme des Gesellschafters mit monatlich 1 % des Listenpreises an, was zu einem Jahreswert von 12.480 € führte. Dagegen wehrte sich der Freiberufler und verlangte, über die von der Finanzverwaltung akzeptierte Kostendeckelung den Nutzungswert auf die Höhe der ihm entstandenen tatsächlichen Kosten zu begrenzen. Und die betrugen im Jahr nur 3.379 €, da der Porsche bereits abgeschrieben war.
Der Fall landete schließlich beim BFH. Der vertrat ebenso wie das Finanzamt die Auffassung, dass hier nicht die Kosten des Gesellschafters maßgeblich für die Kostendeckelung waren, sondern die Kosten der Gesellschaft. Und die lagen im Jahr immerhin bei 29.400 € (12 × 2.450 €), also weit über dem Privatanteil von 12.480 €. Es kam also nicht zur Kostendeckelung, und der Freiberufler blieb auf seinem hohen Privatanteil sitzen (BFH-Urteil vom 18.9.2012, VIII R 28/10 ).
Quelle: steuertipps.de
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