Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Was ist das und wie bekommen Sie sie?
Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.
Haben Sie außer Kapitalerträgen und Kursgewinnen keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen, können Sie sich mithilfe der Nichtveranlagungs-Bescheinigung Kapitalerträge und Kursgewinne bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei auszahlen lassen. Diese Grenze errechnet sich wie folgt: Grundfreibetrag + Sonderausgaben-Pauschbetrag + Sparer-Pauschbetrag.
Das sind die Werte für 2013:
Alleinstehende |
Verheiratete |
|
Grundfreibetrag |
8.130 € |
16.260 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag |
36 € |
72 € |
Sparer-Pauschbetrag |
801 € |
1.602 € |
Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung |
8.967 € |
17.934 € |
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Im Antragsformular führen Sie alle zu erwartenden steuerpflichtigen Einnahmen auf.
Ganz schnell und ordentlich geht das hier im kostenlosen ausfüllbaren PDF.
Lesen Sie weiter in unserem kostenlosen Beitrag Die Nichtveranlagungsbescheinigung
: Darin finden Sie Informationen zu den Themen
Häufig betroffen: Kinder, Studenten, Rentner
Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug von Abgeltungsteuer
Quelle: steuertipps.de
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