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Sechs Verlustjahre für nebenberufliche Schriftstellerei noch in Ordnung

Der BFH lässt nebenberuflichen Schriftstellern mehr Zeit, in die Gewinnzone zu kommen. Sechs Verlustjahre seien noch nicht zu viel. Die Verluste müssen daher als vorab entstandene Betriebsausgaben anerkannt werden.

Eine angestellte Sozialpädagogin ging seit 2001 einer selbstständigen Nebentätigkeit als Schriftstellerin nach. Einnahmen hatte sie bisher nicht erzielt. Recherchen zu dem von ihr geplanten Roman führten sie ins Ausland.

Das Finanzamt erkannte jedoch die Reisekosten nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben an. Denn nach sechs Jahren ohne Einnahmen könne nicht mehr von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden. Es liege daher Liebhaberei vor, und die Verluste dürften nicht mehr anerkannt werden.

Der BFH erkannte die Reisekosten jedoch als Betriebsausgaben an, da sich bei Schriftstellern im Nebenberuf positive Einkünfte oft erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen ließen. Und diese Anlaufzeit sei bei der Schriftstellerin noch nicht verstrichen. Dass ihr Lebenspartner an der Reise teilgenommen hatte, verhindere den Abzug der Reisekosten nicht (BFH-Beschluss vom 24.8.2012, III B 21/12 ).

Quelle: steuertipps.de

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