Weniger Elterngeld dank neuer Berechnungsformel
Das Elterngeld gibt es schon seit 2007 und ist für viele junge Familien eine interessante Möglichkeit, dass beide Elternteile (zeitlich versetzt) Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen. Gesetzliche Änderungen bringen für alle ab dem 1. Januar 2013 geborenen Kinder und deren Eltern merkliche Nachteile mit sich.
Was ist Elterngeld?
Beim Elterngeld handelt es sich laut Wikipedia um eine Transferzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen.“ Ziel dieser Zahlung ist es, Familien finanziell zu unterstützen, wenn sie auf einen Teil des regulären Einkommens verzichten, um die Kinderbetreuung (teilweise) selbst zu übernehmen.
Das Elterngeld wird bis zu maximal 14 Monate gezahlt, also 12 Monate Elterngeld sowie optional 2 Monate wenn beide Elternteile zusammen das Kind betreuen (z.B. wenn die Mutter das Mutterschaftsgeld erhält).
Änderung aus 2012 bringt weniger Geld ab 2013
Am 10. September 2012 wurde das „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs“ beschlossen. Es gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 zur Welt gekommen sind.
Bisher wurde für die Berechnung des Elterngelds das durchschnittliche Nettoeinkommen eines angestellten Antragstellers aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt verwendet. Neu wird das Bruttoeinkommen verwendet und mittels eines festgelegten Wertes das durchschnittliche Netto-Einkommen berechnet. Freibeträge und andere effektive Abzüge bleiben davon außen vor.
Das fehlt den jungen Familien
Von Frank Hechtner (Professor für Steuerwirkungslehre, Berlin) wurden Beispielrechnungen durchgeführt, welche Änderungen sind für die Eltern ergeben. Abhängig vom bisherigen Einkommen fehlt ein zweistelliger Beitrag im Monat. Er gibt als Beispiele bei einem monatlichen Einkommen von 2000 EUR eine Differenz von -10,18 € an, bei einem Einkommen von 4100 € pro Monat fehlen schon 40,43 € pro Monat. Hochgerechnet auf ein Jahr fehlen also den Müttern und Vätern zwischen 120 € bis 485 €.
Was können betroffene Eltern tun?
Es gibt leider keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern. Wichtig ist, dass die Eltern frühzeitig von den Änderungen wissen und den niedrigeren Beitrag für das geplante Budget verwenden.
Aufgepasst beim Elterngeldrechner
Leider wurde der offizielle Elterngeldrechner noch nicht vollständig an die neue Gesetzgebung angepasst. Laut SZ werden die Beiträge für Eltern mit höherem Einkommen nicht korrekt angezeigt. So werden die Obergrenzen für die Krankenversicherung nicht beachtet, was zu vermeintlich höheren Abzügen führt. Steuersenkungen aus den letzten Monaten werden nicht in die Berechnung einbezogen, was ebenfalls zu einem niedrigeren berechneten Nettogehalt führen.
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