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Beitragsbemessungsgrenze für 2013

Mit dem neuen Jahr kommen neuen Beitragsbemessungsgrenzen – für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Kranken- / Pflegeversicherung.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherungen, die ab dem 1.1. 2013 gelten. Das gute vorweg: die Beiträge sind zum Teil deutlich gestiegen. Konkret steigt zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung um 200 EUR (von monatlich 5.600 EUR auf 5.800 EUR).

Beitragsbemessungsgrenzen 2013

West Ost
Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung 5.800 € 69.600 € 4.900 € 58.800 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung 7.100 € 85.200 € 6.050 € 72.600 €
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung 5.800 € 69.600 € 4.900 € 58.800 €
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 4.350 € 52.200 € 4.350 € 52.200 €
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung 3.937,50 € 47.250 € 3.937,50 € 47.250 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.695 €* 32.340 €* 2.275 € 27.300 €
 
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung  34.071 €

*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Quelle: BMF

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