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Achtung, Stolperstein: Stauumfahrung auf dem Heimweg im Fahrtenbuch vermerken

Wer kennt das nicht? Nach einem langen Arbeitstag ist endlich Feierabend, zu Hause warten Freunde oder die Familie. Im Auto schnell das Radio angemacht und den Verkehrsfunk gehört – Stau auf der Autobahn. Die Umleitung ist großräumig. Mit kurzer Verspätung, aber 30 km Umweg sind Sie endlich zu Hause. Wie es sich gehört, schreiben Sie die Strecke in Ihrem Fahrtenbuch auf. Die böse Überraschung kommt erst ein Jahr später – das Finanzamt erkennt die Strecke nicht an und Sie müssen Steuern nachzahlen.Genau so ist es einem Selbstständigen ergangen. Er bekam Probleme, da seine Wegstrecke zwischen 232 und 288 km abgewichen hatte. Das Finanzamt und die Gerichte hätten erwartet, dass die Abweichung von 56 km im Fahrtenbuch begründet würde. Das wurde nicht gemacht.

Deswegen: bei größeren Abweichungen von der Wegstrecke muss umbedingt im Fahrtenbuch festgehalten werden, warum das so ist.

Weiterlesen auf steuertipps.de / Firmenwagen-Rechner / PKW-Kosten pro KM berechnen

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