BMF: Die E-Bilanz kommt wie geplant – alle Erleichterungen gelten auf Dauer
Nach dem die Projektphase sowie die umfangreichen als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz abgelaufen sind soll nun auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen: Durch die Einführung der E-Bilanz wird die Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte angepasst. Spätestens bis 2013 soll diese bereits komplett elektronisch erfolgen. Papierbasierte Verfahrensabläufe sollen ab diesem Zeitpunkt dann endgültig der Vergangenheit angehören. Die E-Bilanz wird wie geplant kommen und die Wirtschaftsteilnehmer können auf bereits getätigte Investitionen vertrauen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzminister, Hartmut Koschyk, und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher, erklären: „Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung. Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“
Verpflichtend wird die elektronische Übermittlung von E-Bilanzen in den häufigsten Fällen erst für die Wirtschaftsjahre ab 2013, somit also – zusammen mit den elektronischen Steuererklärungen – frühestens im Jahr 2014. Den Unternehmen steht es für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012 / 2013 frei, die Bilanz neben der elektronischen Abgabe auch noch auf Papier einzureichen. Der Vorteil dieser Regelung soll sein, dass getestet werden kann, ob auch alles wie erwartet funktioniert. Viele Unternehmen, steuerberatende Berufe und Softwarehäuser arbeiten bereits mit Hochdruck an der Einführung der E-Bilanz. Für alle gilt: Sie können es schaffen, denn noch ist Zeit und die versprochenen Erleichterungen bleiben auf Dauer erhalten.
Die gefundene Regelung ist Ergebnis eines zusammen mit den Kammern, Verbänden und Unternehmen nach einer Pilotphase erarbeiteten Kompromisses, der den Belangen aller Beteiligten angemessen Rechnung trägt. Im Lauf der Zeit wird die Umstellung Vereinfachungen und Effizienzgewinne bringen. Unzweifelhaft ist auch, dass eine differenzierte Datenübermittlung dazu beiträgt, dass Rückfragen durch die Finanzämter bei den Unternehmen abnehmen werden und eine endgültige Steuerfestsetzung schneller möglich wird. Der amtliche Datensatz der E-Bilanz wird kontinuierlich evaluiert. Ziel ist, die E-Bilanz den praktischen Anforderungen kontinuierlich anzupassen. In diesen Prozess werden – wie bisher auch – interessierte Vertreter der Kammern, Verbände und Unternehmen eingebunden.
Jeder muss nur das ausfüllen, was ihn tatsächlich betrifft („Mussfelder“). Es sind zudem Möglichkeiten geschaffen worden, damit das Buchführungswesen der Unternehmen bleiben kann, wie es ist und auch eine dynamische Anpassung bei zukünftigen Rechtsänderungen möglich ist („Auffangpositionen“). Und: Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können Unterstützung zum Einstieg erhalten („Mittelständische Unternehmen“).
Im Einzelnen
Mussfelder:
Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, z. B. weil aufgrund der Rechtsform des Unternehmens kein dem Mussfeld entsprechendes Buchungskonto geführt wird oder weil sich die benötigte Information aus der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht ableiten lässt, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position „leer“ (technisch mit NIL für „Not in List“) zu übermitteln. Auch hierdurch wird es vor allem kleineren und mittleren bilanzierenden Unternehmen möglich sein, ohne erhöhten Anpassungsaufwand die E-Bilanz zu übermitteln.
Auffangspositionen:
Von besonderer Bedeutung für die E-Bilanz sind die Auffangpositionen, die dann genutzt werden können, wenn für einen bestimmten Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann. Sie sind Ergebnis des intensiven Abstimmungsprozess mit den Kammern, Verbänden und Unternehmen. Sie erleichtern die elektronische Übermittlung und verhindern den Eingriff in das Buchführungswesen der Unternehmen. Es wird dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden benötigt, um der gegebenen Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung von diesen besonderen Positionen zu einem bestimmten Stichtag war und ist nicht beabsichtigt.
Mittelständische Unternehmen:
Insbesondere kleine und mittlere, bilanzierende Unternehmen erhalten von der Steuerverwaltung auch insofern eine Unterstützung, als für sie spezielle Informationen zur Verfügung gehalten werden, die ihnen den Einstieg in die E-Bilanz erleichtern sollen.
QUELLE: BMF Pressemitteilung: Nr.: 21/2012
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