Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Für Kraftfahrzeuge mit Elektromotor wird eine steuerliche Förderung beabsichtigt

Für Elektroautos, deren private Nutzung nach der 1 %-Regelung besteuert wird, soll im Jahressteuergesetz 2013 der Listenpreis um den Preis des Akkus gemindert werden.

Die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer sowie die Überlassung für private Zwecke an Arbeitnehmer unterliegt der Steuerpflicht. Häufig wird der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung ermittelt, bei dieser ist monatlich ein Prozent vom Listenpreis zu versteuern. Da Elektrofahrzeuge gegenwärtig noch wesentlich teurer sind als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor, führen diese aufgrund des höheren Listenpreises zu einer höheren Steuerbelastung. Da dieses ein Hindernis für den Kauf eines Elektroautos sein könnte, will der Gesetzgeber diesen Wettbewerbsnachteil im Interesse einer Reduktion des CO2-Ausstoßes ausgleichen.

Der Preis des Akkus verringert den Listenpreis

Daher soll im noch nicht verabschiedeten Jahressteuergesetz 2013 festgelegt werden, dass der Listenpreis eines erworbenen Elektroautos um die Kosten des Akkumulators (Batterie) zu ermäßigen ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll diese günstige Regelung dann auch für diejenigen Elektroautos gelten, die sich schon im Betriebsvermögen befinden.

 Neue Lösung für die Fahrtenbuch-Methode

Auch an die Steuerpflichtigen, die für einen privat genutzten Betriebs-Pkw ein Fahrtenbuch führen und somit die Ein Prozent-Regelung nicht anwenden, hat der Gesetzgeber berücksichtigt. Hier dürfen die Kosten des Akkus von den Anschaffungskosten abgezogen werden, wenn es um die Ermittlung der auf die private Nutzung entfallenden Kosten geht. Über eine niedrigere Abschreibung ergibt sich dann auch beim Fahrtenbuch ein niedrigerer Privatanteil.

Man darf wohl nun  davon ausgehen, dass nun auch die Benutzer von Hybrid-Fahrzeugen oder von Kleinwagen mit die eine günstige Klimabilanz aufweisen, im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung, einen pauschalen Abschlag vom Listenpreis fordern werden.

QUELLE: steuertipps.de

 

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise