Zusammenfassung der Steuer-News vom 22.04.2012
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Haben Sie sich auch schon einmal darüber geärgert, wie der Staat die Steuergelder einsetzt? Sicherlich sind viele Steuerzahler mit dem Umgang der Steuergelder durch den Staat nicht immer ganz einverstanden, wer hier nun aus Gewissensgründen die Zahlung der Steuern verweigern will, kommt damit leider nicht weit, wie sich aus Urteilen vom Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof entnehmen lässt.
Der Fiskus hat es geschafft das heimlich still und leise satte 13 Milliarden Euro mehr an Steuern in diesem Jahr eingenommen werden, dies berichtet zumindest ein Experte. Schuld daran soll sein, dass der Tarifverlauf der Einkommensteuer seit 2010 nicht an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst wurde.
Noch gilt: Im Zweifel für den Steuerzahler
10. April 2012
Wenn Sie als Steuerpflichtiger Ihren Steuerbescheid erhalten und dieser statt der eigentlich gewünschten Steuererstattung eine Steuernachzahlung ausweist, gilt der Grundsatz: Erst zahlen, dann streiten. Denn das Gesetz schreibt vor, dass auch die Steuern, über die der Steuerpflichtige und das Finanzamt im Rahmen eines Klage- oder Einspruchsverfahrens streiten, erst einmal zu zahlen sind.
Auch ein Arbeitsloser kann ein häusliches Arbeitszimmer bei den Werbungskosten geltend machen
13. April 2012
Wenn ein Arbeitsloser ein häusliches Arbeitszimmer dazu nutzt, sich auf eine zukünftige Erwerbstätigkeit vorzubereiten, kann der finanzielle Aufwand für dieses Arbeitszimmer wie folgt als vorweggenommene Werbungskosten von künftigen steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden:
Erhöhungsbeträge bei der gesetzlichen Rente sind voll steuerpflichtig
16. April 2012
Für die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt bereits seit 2005 der höhere Besteuerungsanteil. Der Besteuerungsanteil ist nicht für die gesamte Laufzeit der Rente, sondern nur zur Bestimmung des Rentenfreibetrags im Jahr nach dem Rentenbeginn bzw. in 2005 für Renten, die bereits vor 2005 begonnen haben geltend. Der so ermittelte Rentenfreibetrag (und nicht der Besteuerungsanteil als Prozentsatz) wird dann in den folgenden Jahren für die Besteuerung der Rente zugrunde gelegt.
In welchen Fällen kann es lohnend sein, freiwillig eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
19. April 2012
Auch wenn für Sie keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, können Sie eine solche abgeben. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn Sie davon ausgehen können, dass es auch eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt geben wird.
Die auch als Antragsveranlagung bezeichnete freiwillige Abgabe einer Einkommenssteuererklärung kann insbesondere in folgenden Fällen zu einer Steuererstattung im Veranlagungszeitraum führen:
Weitere interessante Steuernews aus dem Internet.
Steuerverweigerung aus Gewissensgründen?
Viele Steuerzahler wünschen sich, dass mit ihren Steuergeldern sinnvoll umgegangen wird – man will ja nicht alles finanzieren. Das gibt dem Steuerzahler aber leider nicht das Recht, seine Steuern bis zur Schaffung einer gewissensneutralen Steuerzahlungsmöglichkeit zurückzubehalten.
Originalartikel weiterlesen bei: steuertipps.de
Heimliche Steuererhöhungen kosten 13 Milliarden
Ein Steuerexperte hat errechnet, dass heimliche Steuererhöhungen die Deutschen allein in diesem Jahr 13 Milliarden Euro kosten. Der Ökonom kritisiert auch die geplante Steuerreform.
Originalartikel weiterlesen bei: focus.de
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