Zusammenfassung der Steuer-News vom 18.12.2011
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
Langsam neigt sich das wirtschaftlich durchaus turbulente Jahr 2011 dem Ende zu, bedingt durch viele Änderungen im Steuerrecht ist es ratsam sich schon vorab zu informieren, was sich im Jahr 2012 alles ändern wird. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) machte darauf aufmerksam das beim Jahreswechsel auf das Verjährungsrecht zum Beispiel bei Ansprüchen auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück zu achten ist. Das Kabinett hat nun ein Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen, das die Steuerzahler in den Jahren 2013 und 2014 entlasten soll. Das Bundesministerium informierte über das Rentenbezugsmitteilungsverfahren. Wer es geschickt anstellt, der kann zum Zeitpunkt des Jahreswechsels die Abzugsbeträge für zwei Jahre auszunutzen und so Steuern sparen. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Start eines weiteren elektronischen Übermittlungsverfahrens verschoben, die „elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten“ wurde vom Januar 2012 auf den Januar 2013 neu terminiert. Was sich 2012 sonst noch alles in Sachen Steuern ändern wird, können Sie in den Informationen zu den steuerlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2012 lesen.
Auch im Internet fanden wir Informationen zum Jahreswechsel, das schönste zum Jahresende ist vor dem Weihnachtsfest für viele sicherlich das Weihnachtsgeld, es kann allerdings sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber lohnend sein das Weihnachtsgeld in eine Altersvorsorge umzuwandeln, um so Abgaben zu sparen. Steuerliche Überlegungen zum Jahresende für Arbeitnehmer und Arbeitgeber fanden wir bei haufe.de.
Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass dies der letzte Steuernewsletter für das Jahr 2011 sein wird, haben Sie vielen Dank für Ihr reges Interesse! Wir wünschen allen unseren Lesern ein frohes und gemütliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2012!
Verjährung zum Jahresende beachten (BMJ)
07. Dezember 2011
Auf die Bedeutung des Jahreswechsels 2011/2012 für die Verjährung von Ansprüchen macht das Bundesministerium der Justiz (BMJ) aufmerksam. Pressemitteilung des BMJ: Mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 wurde auch das Verjährungsrecht geändert. Für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung wurde eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 196 BGB) eingeführt.
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Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen (BMF)
09. Dezember 2011
Am 07. Dezember 2011 beschloss das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression. Damit setzt das Kabinett den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011 um. Das Gesetz soll in den Jahren 2013 und 2014 die Bürgerinnen und Bürger von Wirkungen der kalten Progression entlasten. Der beabsichtigte Ausgleich soll ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro jährlich haben. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:
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BMF Information zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren
11. Dezember 2011
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nahm einem umfangreichen Schreiben Stellung zu dem Verfahren § 22a EStG. Rentenbezugsmitteilungen müssen nach § 22a Abs. 1 Sätze 1, 2 EStG von den Mitteilungspflichtigen durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die zentrale Stelle übermittelt werden. Hierbei hat der Mitteilungspflichtige für Rentenbezugsmitteilungen, die für den Veranlagungszeitraum 2010 ff. zu übermitteln sind, die im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung zu beachten (§ 22a Abs. 1 Satz 1 EStG).
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Steuerbonbon zum Jahreswechsel, Abzugsbeträge zwei Jahre nutzen
13. Dezember 2011
Steuerabzugsbeträge die für Handwerker und Hilfen in Haus und Garten anfallen können zu einem steuerlichen Vorteil führen denn, wenn Sie diese Arbeiten zur Zeit des Jahreswechsels ausführen lassen, haben Sie die Möglichkeit, die Abzugsbeträge für zwei Jahre auszunutzen. Mit Ausnahme der unten beschriebenen Sachverhalte gibt es die Abzugsbeträge im Jahr der Zahlung. Ihr Gestaltungspotenzial ergibt sich, wenn Sie den Zahlungszeitpunkt bestimmen können. Gestaltungsbedarf gibt es dann, wenn Sie den jährlichen Abzugsbetrag bereits ausgeschöpft haben.
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(BMF) Start verschoben: Elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als 10 Beteiligten
14. Dezember 2011
Einkommensteuererklärungen mit Einkünften nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG sind nach § 25 Absatz 4 i.V.m. § 52 Absatz 39 Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Aus technischen Gründen kann für beschränkt Steuerpflichtige zum 1. Januar 2012 noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Deshalb sind die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zugangs – gemäß dem derzeitigem Planungsstand ist die Eröffnung zum 1. Januar 2013 vorgesehen – weiterhin in Papierform einzureichen.
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Was ändert sich im nächsten Jahr? Informationen zu den steuerlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2012
16. Dezember 2011
Einkommensteuererklärungen mit Einkünften nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 EStG sind nach § 25 Absatz 4 i.V.m. § 52 Absatz 39 Einkommensteuergesetz (EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Aus technischen Gründen kann für beschränkt Steuerpflichtige zum 1. Januar 2012 noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Deshalb sind die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger bis zur Eröffnung eines entsprechenden Zugangs – gemäß dem derzeitigem Planungsstand ist die Eröffnung zum 1. Januar 2013 vorgesehen – weiterhin in Papierform einzureichen.
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Weitere interessante Steuernews aus dem Internet.
Weihnachtsgeld: Umwandlung in Altersvorsorge spart Abgaben
Zum Jahresende anstehende Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni, Gratifikationen oder Guthaben auf Arbeitszeitkonten lassen sich ideal für Gehaltsumwandlungen in die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Diese Strategie kann sowohl für die Belegschaft als auch für den Arbeitgeber lukrativ sein. Denn bei einer Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge bleiben für den Arbeitnehmer Beiträge bis zu einer Höhe von jährlich vier Prozent der Beitragsbemessungsgrundlage steuer- und sozialabgabenfrei. Das sind für 2011 bis zu 2.640,00 €. Im Gegenzug spart auch der Chef, weil bei Umwandlung von Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge insoweit auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wegfällt. Originalartikel weiterlesen bei: steuertipps.de
Steuerliche Überlegungen zum Jahresende: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich zum Jahreswechsel wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen. haufe.de hat die interessantesten Aspekte zusammengestellt. Die Pauschale für Arbeitnehmer wird ab 2011 von 920 auf 1.000 EUR angehoben und bringt den Angestellten Vorteile, die geringe oder gar keine Werbungskosten haben oder denen die beruflichen Aufwendungen vom Arbeitgeber erstattet werden. Der Werbungskostenpauschbetrag für Betriebsrenten von 102 EUR steigt hingegen nicht an. Originalartikel weiterlesen bei: haufe.de
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