Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein unterzeichnet
Das Fürstentum Liechtenstein und die Bundesrepublik Deutschland haben am Donnerstag in Berlin ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. „Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen sorgen wir für gegenseitige Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit. Durch die Verbesserung der steuerlichen Beziehungen vertiefen und fördern wir die sehr engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen unseren beiden Ländern“, betonten Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher bei der Unterzeichnung in Berlin.
Die Eckpunkte des Abkommens:
Das Abkommen ist eine solide Grundlage für gegenseitige Investitionen. So werden insbesondere grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet, indem Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden, Zinsen und Lizenzen, die zwischen Deutschland und Liechtenstein fließen, vereinbart wurden.
Das Abkommen enthält auch Regelungen zur Vermeidung des Abkommensmissbrauchs, die verhindern, dass das Abkommen für die Zwecke einer Steuerumgehung genutzt wird. Dadurch wird gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen, auf welche Fälle das Abkommen Anwendung findet.
Durch die Gewährung von Zustellungs- und Beitreibungshilfe wurde eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden vereinbart. Zudem enthält das Abkommen eine umfassende verbindliche Schiedsklausel. Diese Klausel gewährleistet, dass in Fällen einer doppelten Besteuerung spätestens mittels eines Schiedsverfahrens Abhilfe geschaffen wird.
Weitere Vertiefung der Kooperation:
Bereits im September 2009 hatten Liechtenstein und Deutschland ein Abkommen nach OECD -Standard über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuerfragen abgeschlossen. Dieses Abkommen ist im Oktober 2010 in Kraft getreten. Das nun unterzeichnete DBA ist ein weiterer bedeutender Schritt zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Steuerbereich.
Das heute unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein enthält keine Vorschriften über Verfahren für eine abgeltende Besteuerung von Kapitaleinkünften oder über für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein. Diese Fragen werden Gegenstand eigenständiger Gespräche und Verhandlungen zwischen Deutschland und Liechtenstein sein.
QUELLE: BMF Pressemitteilung Nr.: 48/2011 vom 17.11.2011, Foto: BMF
Steuererklärung 2017
Alle Informationen auf einen KlickFormulare runterladen
Kampf dem Formular-FrustBenötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise