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Längere Wartezeiten für die Altersvorsorge bei Abschluss ab 2012

Zwei Jahre länger müssen diejenigen warten, die einen Abschluss einer privaten oder betrieblichen Altersversorgung ab dem 01. Januar 2012 tätigen, da ab diesem Zeitpunkt das Mindestrentenalter von 60 auf 62 Lebensjahre angehoben wird.

Renteneintritt 2011 - 2012Wer allerdings eine ohnehin schon angedachte oder fest geplante zusätzliche Absicherung im Alter bis Silvester 2011 unterzeichnet, sichert sich so dauerhaft den 60. Geburtstag als Vertragsziel und wartet so 24 Monate weniger auf die erste Rückzahlung aus seinem Ersparten. Hiervon betroffen sind vier verschiedene Sparangebote. Das Bundesfinanzministerium informiert mit einem Erlass (Erlass vom 17.10.2011, Az. IV C 3 – S 2220/11/10002).

1. Lebensversicherung

Bei Policen kommt es zu einer halbierten Besteuerung der Kapitaleinnahmen bei Auszahlung oder Kündigung, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren eingehalten wird und die Versicherungsleistung erst vom 60. Geburtstag an aufwärts ausgezahlt wird. Erfasst wird dabei die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und der Summe der bis dahin einbezahlten Beiträge. Bei ab dem 1.1.2012 abgeschlossenen Verträgen bleibt es bei der Laufzeit von zwölf Jahren, aber das Alter steigt auf 62. Altpolicen – bis 31.12.2011 abgeschlossene Verträge – erhalten dauerhaft Bestandsschutz. Den gewährt der Fiskus aber nur dann, wenn nach 2011 keine wesentlichen Vertragsmerkmale – beispielsweise Laufzeit, Versicherungssumme, Beitragshöhe oder Prämienzahlungsdauer – verändert werden. Das wird steuerlich nämlich wie der Abschluss eines neuen Vertrags eingestuft.

2. Riester-Sparen

Zertifizierte und vom Staat geförderte Riester-Altersvorsorgeverträge sind von der Anhebung der Altersgrenze ebenfalls betroffen. Beim Abschluss ab 2012 gibt es die alljährlichen Zulagen und den steuerlichen Sonderausgabenabzug nur noch dann, wenn die Verträge die ersten Altersvorsorgeleistungen ab dem 62, Lebensjahr vorsehen. Für bis Silvester 2011 abgeschlossene Policen gilt der Bestandsschutz von 60 Jahren im Gegensatz zu Lebensversicherungen sogar dann noch dauerhaft, wenn ab 2012 die Beiträge oder die Versicherungssumme erhöht werden.

Sofern es sich um einen nicht geförderten Riester-Vertrag handelt, weil der Sparer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder zu hohe Einzahlungen tätigt, werden diese Policen wie herkömmliche Produkte behandelt, also Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung oder Fondssparplan. Sofern die Auszahlung später durch eine einmalige Kapitalabfindung erfolgt, gilt die halbierte Besteuerung ebenfalls, aber künftig erst ab 62.

3. Basisrentenverträge

Wer als Unternehmer oder Freiberufler nicht riestern darf, setzt auf die alternative Rürup-Rente. Nach 2011 abgeschlossene Policen dürfen vertraglich ebenfalls die ersten Altersleistungen mit Vollendung des 62. Lebensjahres des Sparers vorsehen, sonst gibt es keinen Sonderausgabenabzug für die Beiträge mehr. Bei Altverträgen führt die Erhöhung von Versicherungssumme oder Beiträgen – wie bei Riester-Verträgen – steuerlich nicht zu einem Neuabschluss.

4. Betriebliche Altersvorsorge

Sparen Arbeitnehmer über die drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, müssen sie künftig ebenso die gestiegene Untergrenze für Versorgungsleistungen bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von 62 beachten. Nur bei Versorgungszusagen durch den Chef bis Ende 2011 bleibt es beim 60. Lebensjahr, um in der Sparphase Gehalt in steuerfreie Einzahlungen umzuwandeln.

QUELLE: steuertipps.de

 

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