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Die Bundesregierung schließt Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien ab

Das Abkommen, mit dem auch die Steuerverkürzung verhindert werden soll, orientiert sich am OECD-Standard. Außerdem verzichten beide Staaten auf die Quellenbesteuerung bei Zins- und Lizenzzahlungen, was einen positiven Effekt für die deutsche Staatskasse habe, da mehr Zahlungen von Spanien nach Deutschland als umgekehrt fließen würden, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (17/7318).

QUELLE: Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 19.10.2011

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