Arbeitssuche: Bewerbungskosten von der Steuer absetzen
Wer einen neuen Arbeitsplatz sucht, der kann die dafür anfallenden Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Es ist dabei vollkommen egal, ob die Bewerbung zu einer Anstellung geführt hat oder nicht. Alle Aufwendungen die bei der Arbeitssuche anfallen gehören zu den absetzbaren Bewerbungskosten dies sind zum Beispiel:
- Kosten für Stelleninserate, die Sie selbst in Zeitungen oder Fachzeitschriften aufgeben.
- Bei schriftlichen Bewerbungen: Die Ausgaben für Bewerbungsfotos, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien, Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Briefpapier, Briefumschläge, Briefporto, Präsentationsmappen usw.
- Aufwendungen für Telefongespräche und Schriftwechsel im Zusammenhang mit der Bewerbung.
- Kosten für Kurse, mit denen Sie sich auf die Vorstellungsgespräche vorbereiten. Neben den Kursgebühren können auch die Fahrtkosten und Verpflegungskosten genau wie bei einer Dienstreise geltend gemacht werden.
- Kosten für Bücher, die Tipps zur Bewerbung und zu Vorstellungsgesprächen geben.
- Aufwendungen für die Stellensuche im Internet sowie für Bewerbungen via E-Mail: Wenn Sie im Internet nach einer neuen Arbeitsstelle suchen oder Ihre Bewerbung per E-Mail versenden, dann sind die Kosten der Internetnutzung abzugsfähig (z.B. Einwahlgebühren, Verbindungsentgelte).
- Ausgaben für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.
- Wenn Sie Ihre Bewerbungsschreiben mit dem Computer anfertigen, nutzen Sie ihn beruflich. Deshalb können Sie von den Anschaffungskosten den entsprechenden Anteil der Nutzung steuerlich geltend machen.
- Sollte auf der Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch ein Unfall passieren, sind die dabei entstehenden Aufwendungen abziehbar.
- Kosten für Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenmarkt, z.B. Wochenendausgaben der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ oder „Süddeutsche Zeitung“.
Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Kleidung, die Sie speziell für das Bewerbungsfoto oder das Vorstellungsgespräch gekauft haben.
So weisen Sie die Kosten nach
Sie müssen Ihre Bewerbungskosten nachweisen oder glaubhaft machen. Da die Zahl der schriftlichen Bewerbungen oft sehr hoch ist, können Sie den Nachweis der Kosten folgendermassen vereinfachen: Ermitteln Sie zunächst die Kosten für eine Bewerbung und listen Sie diese auf. Anschließend multiplizieren Sie die Kosten einer Bewerbung mit der Anzahl der gesamten Bewerbungen und machen die entstandene Summe in Ihrer Steuererklärung geltend. Nachweisen können Sie die Anzahl der verschickten Bewerbungen mit den Durchschriften Ihrer Bewerbungsschreiben und den Antwortschreiben der Firmen. Die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen belegen Sie am besten mit den jeweiligen Einladungsschreiben der Firmen.
Keine Quittungen? – Nicht so schlimm!
Wenn Sie Ihre Bewerbungskosten nicht im Einzelnen nachweisen können, ist es Ihnen gestattet, Ihre Aufwendungen zu schätzen. Orientieren Sie sich dabei am besten an den Überlegungen des FG Köln. Für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe haben die Kölner Richter pauschal 8,50 Euro anerkannt, für Bewerbungen ohne Mappe 2,50 Euro, z.B. E-Mail-Bewerbungen, Kurz- und Initiativbewerbungen (FG Köln, Urteil vom 7.7.2004, Az. 7 K 932/03).
Wenn die Firma die Fahrtkosten übernimmt
Vielfach erstatten die Firmen, die Sie zum Vorstellungsgespräch einladen, Fahrt- und Übernachtungskosten. Oder das Arbeitsamt zahlt einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten. Die erstatteten Beträge und der Zuschuss sind zwar steuerfrei. Sie müssen sie jedoch von den geltend gemachten Bewerbungskosten abziehen. Nur wenn danach noch Aufwendungen übrigbleiben, können Sie diese als Werbungskosten absetzen.
Kein Einkommen? Machen Sie vorweggenommene Werbungskosten geltend!
Als Arbeitssuchender haben Sie oft keinen oder nur einen geringen Arbeitslohn, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder während einer Ausbildung. Trotzdem können Sie Ihre Bewerbungskosten als Werbungskosten geltend machen (vorweggenommene Werbungskosten). Geben Sie also für das Jahr, in dem Sie die Bewerbungskosten hatten, eine Steuererklärung ab. Sind Ihre Werbungskosten inklusive Bewerbungskosten höher als Ihre Einnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser verringert in anderen Jahren Ihre zu zahlende Steuer.
QUELLE: www.steuertipps.de
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