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Zusammenfassung der Steuer-News vom 25.09.2011

Aktuelle Steuer NewsWas gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.

Tägliche Schreckensmeldungen lassen nun schon seit einiger Zeit die Angst um die Stabilität des Euro und der damit verbundenen europäischen Wirtschaft nicht schwinden. Der Bundestag will nun eine europäische Haftungsunion ins Leben rufen. Der Bund der Steuerzahler sagt dazu „Nicht mit uns Steuerzahlern!“ und ruft zum Veto auf.

Die Kosten für das Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen? Das klingt zwar gut, geht aber nicht so einfach.

In den Medien wird seit einiger Zeit verbreitet das die zumutbare Belastung verfassungswidrig sein könnten, aus diesem Grund wird vereinzelt dazu geraten, dass die Steuerzahler welche Krankheitskosten geltend gemacht hatten, gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen sollten. Ob dies wirklich sinnvoll ist, sollten Sie aber genau überprüfen.

Man sollte meinen das ein Vater, der berufsbedingt so weit „draußen“ wohnt, dass es für seine Kinder keinen Schulbus gibt und er diese daher täglich zur Schule fährt und auch dort wieder abholt, die dafür anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen darf. Das Finanzamt sieht dies allerdings ganz anders und führt an das solche Kosten bereits mit dem Kindergeld abgegolten sein.

Einige interessante Themen fanden wir auch im Internet, die elektronische Datenübertragung und Datenverarbeitung setzt sich in Deutschland auch bei der Einkommensbesteuerung immer mehr durch. Dies nützt hauptsächlich der Finanzverwaltung allerdings mahnen die Verbände der Steuerzahler und Lohnsteuerhilfevereine auch Änderungen im Interesse der Steuerzahler an.

Es sieht so aus, als ob für das Steuervereinfachungsgesetz endlich ein Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern gefunden worden wäre, warten wir es ab, ob es bald wirklich bedeutend einfacher sein wird, die Steuerklärung auszufüllen.

Da geht sie hin, die „gute alte“ Lohnsteuerkarte, ab dem nächsten Jahr wird es nur noch einen elektronisch durchgeführten Lohnsteuerabzug geben, damit ist die Karte aus Pappe endgültig überflüssig.

Aktion vom Bund der Steuerzahler: Nein zur Haftungsunion!

14. September 2011

BdSt-Protest-2011Ende September soll es soweit sein. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden zusammen kommen, um über radikale Veränderungen in der europäischen Finanzverfassung abzustimmen. Der Bund der Steuerzahler wehrt sich und sagt im Klartext: Europäische Haftungsunion – nicht mit uns! „Was wir jetzt brauchen, sind klare Beschlüsse im Bundestag und auf europäischer Ebene. Wir wissen, dass man eine gigantische Staatsverschuldung nicht mit immer neuen Krediten und schwindelerregenden Haftungsrisiken lösen kann. Die Politik irrt, wenn sie glaubt, die deutschen Steuerzahler würden diesen politischen Kurs kritiklos hinnehmen.“ So der Bund der Steuerzahler, es wird von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefordert das diese, als ein Schutzschild für die deutschen Steuerzahler aktiv werden. Denn dies sei ihre Aufgabe, dafür wurden sie gewählt.

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Kosten für das Fitnessstudio von der Steuer absetzen?

17. September 2011

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Kosten, die Ihnen durch die Ausübung eines Sports entstehen, als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen abzusetzen. Die theoretische Definition der außergewöhnlichen Belastungen ist, dass es sich um Kosten handel muss, die Ihnen zwangsläufig entstehen und von denen die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler, mit gleichen Einkommensverhältnissen sowie gleichen Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand, nicht betroffen sind. Zu den abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Krankheitskosten, die möglichst vollständig aufgeschlüsselt werden sollten, damit sie tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen.

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Wer würde davon profitieren, wenn die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise verfassungswidrig wäre ?

20. September 2011

In den Medien findet sich in der letzten Zeit immer wieder die Info, dass Steuerpflichtige, welche Krankheitskosten geltend gemacht haben, gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen sollen. Allerdings würden höchstwahrscheinlich nur sehr wenige Steuerzahler davon profitieren. Die Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese wirken sich nur aus, soweit die Kosten die zumutbare Belastung überschreiten, denn der Gesetzgeber mutet Ihnen zu, dass Sie in der Lage sind, die außergewöhnlichen Belastungen ohne die Unterstützung der Allgemeinheit zu bewältigen.

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Steuerlich nicht absetzbar: Die Kinder zur Schule fahren

23. September 2011

Auch wenn es für die Kleinen sicherlich gemütlicher ist, zur Schule chauffiert zu werden und viele Eltern dabei auch ein besseres Gefühl haben, wenn Sie Ihre Sprösslinge direkt an der Schule abliefern und nach der Schule wieder abholen können, hat das Finanzamt dafür kein Verständnis. Denn absetzen lassen sich diese Kosten weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Werbungskosten. Das gilt sogar in dem Fall, wenn für den Schulweg kein öffentlicher Nahverkehr angeboten wird. So entschied unlängst das Finanzgericht Rheinland Pfalz.

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Weitere interessante Steuernews aus dem Internet.

Steuerliches Verfahrensrecht an die moderne Kommunikation anpassen!

Die elektronische Datenübertragung und Datenverarbeitung setzt sich in Deutschland auch bei der Einkommensbesteuerung immer mehr durch. Das nützt vor allem der Finanzverwaltung. Der Bund der Steuerzahler Deutschlands, der DStV sowie der Bundesverband und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine mahnen Änderungen im Interesse der Steuerzahler an.

Den Originalartikel weiterlesen bei: www.haufe.de

Steuervereinfachungsgesetz: Bund und Länder finden  Kompromiss

Der Werbungskostenpauschbetrag steigt leicht an, die Einkommensprüfung bei Kindern bis 25 Jahre fällt weg, die Steuererklärung muss weiterhin jedes Jahr abgegeben werden. So sieht der Kompromiss in Sachen Steuervereinfachungsgesetz aus.

Den Originalartikel weiterlesen bei: www.steuertipps.de

Die „Pappe“ wird zum Jahresende beerdigt

Millionen von Arbeitnehmern war die „gute alte“ Lohnsteuerkarte über Jahrzehnte bestens vertraut, zum Jahresende wird sie aber endgültig der Vergangenheit angehören. Ab 2012 startet der komplett elektronisch durchgeführte Lohnsteuerabzug, der die Karte sodann überflüssig macht. Die Einführung war eigentlich schon für das Jahr 2011 geplant, musste aber aufgrund technischer Schwierigkeiten verschoben werden.

Für Arbeitnehmer gestaltet sich dieses Verfahren noch einfacher, da fortan der Arbeitgeber oder dessen Steuerberater selbst den Abruf der erforderlichen Daten vornimmt. Hierzu gehören etwa der Tag der Geburt, die Steuerklasse oder die Kinderfreibeträge. Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt demgegenüber eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) rät, vorsorglich diese „Lohnsteuerabzugsmerkmale“ genau zu prüfen, um falschen Abzügen vorzubeugen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat daneben für die Arbeitgeber ein überarbeitetes Schreiben mit detaillierten Anforderungen zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2012 veröffentlicht. Der Link zum Erlass ist auf der Webseite des DStV im – Twitter-Fenster – zu finden. (Berlin, 19. September 2011)

QUELLE: Deutscher Steuerberaterverband e.V. www.dstv.de

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