Die Finanzämter in NRW starten die zweite Phase der Prüfung der Rentenbezüge
Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung schloss die Überprüfung der Daten der bereits steuerlich schon erfassten Rentner für die Rentenbezüge vergangener Jahre ab. Nun startet die Finanzverwaltung die Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bislang bei den Finanzämtern noch nicht geführt werden. Die bundesweite Überprüfung wurde notwendig durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Denn auf Grund dieses Gesetztes änderte sich die Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005. Die Rentenversicherungsträger teilen deswegen die Höhe der Renten in Form von sogenannten Rentenbezugsmitteilungen (RBM) mit.
Bereits seit dem Frühjahr 2010 verfügen die einzelnen Finanzämter in Nordrhein-Westfalen über die Rentenbezugsmitteilungen und werten diese aus. Dabei wurden die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger zunächst mit den Steuererklärungen von rund einer Million Rentnern abgeglichen, die Steuererklärungen für die Jahre 2005–2009 abgegeben haben. Die Folgejahre prüfen die Finanzämter in diesen Fällen im Rahmen der laufenden Veranlagung. Ab September 2011 beginnt die Finanzverwaltung in NRW nun mit der Überprüfung der Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Wenn die Auswertung der RBM ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Für die große Mehrheit der Rentner werden sich voraussichtlich aber keine Auswirkungen ergeben. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt i. d. R. keine Steuer an. Wer z. B. nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Witwen- oder Witwerrente) bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, muss i. d. R. auch künftig keine Steuern zahlen. Zu weiteren Einkünften zählen auch Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen.
Beispielrechnung:
Ein Alleinstehender, der nur eine gesetzliche Rente bezieht, die den Betrag von ca. 1.550 EUR pro Monat (ca. 18.600 EUR jährlich) nicht übersteigt und mit einem Anteil von 50 % der Besteuerung unterliegt, zahlt auch künftig keine Steuern. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge (ca. 3.100 EUR pro Monat, ca. 37.200 EUR jährlich).
QUELLE: www.haufe.de, FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 1.9.2011
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