Computer am Arbeitsplatz, keine zusätzliche GEZ-Gebühr
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden das Freiberufler die Ihren Arbeitsplatz in der Wohnung haben neben den Gebühren für herkömmliche Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Abgaben für internetfähige Arbeitscomputer am die GEZ leisten müssen. Eine entsprechende Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wies das Gericht ab. Die GEZ verlangte von drei Gebührenzahlern auch für die beruflich genutzten Computer Abgaben, die Betroffenen wehrten sich mit und reichten Klage ein.
Die drei Kläger beriefen sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte. Die obersten Verwaltungsrichter vertreten die Ansicht das für neuartige Rundfunkgeräte wie Computer, die Radio und Fernsehen über das Internet abspielen können, im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr entrichtet werden muss. Daher verwiesen Sie auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Demzufolge ist der Computer dem herkömmlichen Rundfunkgerät als Zweitgerät unterzuordnen.
Das Bundesverwaltungsgericht unterstrich, dass der Gesetzgeber durch die bestehende Regelung neuartige Rundfunkgeräte bei der Gebührenabgabe privilegieren wolle. Zudem könnten die neuen Arbeitsgeräte wie Laptops und internetfähige Mobiltelefone durch ihre mobile Nutzungsmöglichkeit meistens überhaupt keinen bestimmten Räumen zugeteilt werden.
(BVerwG, Urteile v. 17.8.2011, 6 C 15.10, 45.10 und 20.11)
QUELLE: www.haufe.de
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Kommentare
Eine Antwort zu “Computer am Arbeitsplatz, keine zusätzliche GEZ-Gebühr”
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Es ist nicht mehr feierlich, wie dreist die GEZ Leute manchmal sind. Nur gut, dass es in letzter Zeit immer mehr Urteile zugunsten der Bürger gibt.
Dazu gehört nicht nur diese, sondern auch der Beschluss, dass das Hausrecht über der GEZ liegt, was heißt, das GEZ Mitarbeiter das Haus bzw. die Wohnung nicht ohne Erlaubnis betreten dürfen. Alles andere wäre Hausfriedensbruch.
Ich finde, dass die Politik mal etwas ändern sollte, die GEZ ist längst nicht mehr Zeitgemäß.
gruß