Freiwilligendienst volljähriger Kinder: Kein Kindergeld
Wenn Ihr volljähriges Kind einen Freiwilligen sozialen oder ökologischen Dienst leistet, haben Sie als Eltern für die Dauer des Dienstes Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt allerdings nicht für jedes freiwillige Engagement.
Für die gerade erst neu eingerichteten Freiwilligendienste „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ und „Bundesfreiwilligendienst“, haben Sie derzeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch wurde im Gesetzgebungsverfahren bislang noch nicht neu geregelt. Dies ist offensichtlich aber nur ein Versehen, denn eine Gesetzesänderung, die das Kindergeld für die neuen Freiwilligendienste absichert, ist bereits in Arbeit und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden (Erlass des Bundeszentralamtes für Steuern vom 24.6.2011, Az. St II 2 – S 2282 – PB/11/00001 – DOK 2011/581341).
Was Sie auf unbedingt vermeiden sollten: Verlangen Sie von der Familienkasse nicht, dass Ihr Kindergeldantrag jetzt sofort entschieden wird. Denn dann wird die Familienkasse Ihren Antrag auf Kindergeld ablehnen.
Haben Sie bereits einen Bescheid bekommen, in dem das Kindergeld für die neuen Freiwilligendienste abgelehnt wird? Ist die einmonatige Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, legen Sie unbedingt Einspruch ein und beantragen Sie mit Hinweis auf das Schreiben des BZSt, dass die Bearbeitung Ihres Kindergeldantrags zurückgestellt wird.
Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, gibt es leider keine Möglichkeit mehr, Kindergeld zu bekommen – auch nicht im Hinblick auf die geplante Gesetzesänderung.
QUELLE: steuertipps.de
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