Steuerabkommen mit der Schweiz, Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Am 10. August 2011 haben deutsche und schweizerische Unterhändler die zwischen dem damaligen schweizerischen Finanzminister, Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble im Oktober 2010 vereinbarten bilateralen Steuerverhandlungen erfolgreich abgeschlossen.
Durch die Paraphierung des Steuerabkommens sollen die bilateralen finanzwirtschaftlichen Beziehungen und die deutsch-schweizerische Steuerkooperation grundlegend verbessert werden. Das jetzt ausverhandelte Abkommen führt im Ergebnis zu einer effektiven Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz. Die Vereinbarung ist sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit wirksam. Das Steuerabkommen sieht vor:
- Dass bei künftigen Erträgen und Gewinnen aus Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz nach den Regelungen des neuen Abkommens eine Steuer mit grundsätzlicher Abgeltungswirkung anfällt und
- Dass bisher unversteuertes Vermögen auf der Basis des Abkommens nachbesteuert wird.
Die deutsch-schweizerischen Verhandlungen basierten auf der Erkenntnis, dass bei einem so sensiblen Thema wie der Besteuerung lediglich ein gemeinsames Vorgehen zu für beide Seiten akzeptablen Ergebnissen führen kann.
Die ausgehandelte Lösung vereint zwei berechtigte Anliegen: einerseits den Schutz der Privatsphäre von Kapitalanlegern und anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche.
Die Schweiz und Deutschland sind sich einig, dass die im Abkommen vereinbarte bilaterale Zusammenarbeit in ihrer Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.
Das neue Abkommen regelt auch einen verbesserten Marktzugang durch administrative Erleichterungen für schweizerische Kreditinstitute in Deutschland. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben.
Mit der jetzt erfolgten Paraphierung tritt das gemeinsame Steuerabkommen noch nicht in Kraft. Hierfür muss die Vereinbarung noch von beiden unterzeichnet und durch die nationalen Gesetzgebungsorgane ratifiziert werden.
QUELLE: BMF / 10. August 2011
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