Nun auch in NRW die Grunderwerbsteuer wird von 3,5 auf fünf Prozent erhöht
Die Grunderwerbsteuer wird zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf fünf Prozent erhöht. Die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Finanzminister Norbert Walter-Borjans erfolgte, nachdem der Landtag das Gesetz am 20. Juli 2011 verabschiedet hatte. Der Minister will mit den erwarteten Mehreinnahmen den Haushalt weiter konsolidieren.
Mit der Erhöhung der Grunderwerbssteuer folgt das Bundesland Nordrhein-Westfalen den Bundesländern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland sowie Sachsen-Anhalt. Käufe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2011 werden zukünftig mit dem erhöhten Satz besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.
QUELLE: FinMin Pressemitteilung vom 25.07.11