Zusammenfassung der Steuer-News vom 24.07.2011
Was gibt es neues rund um das Thema Steuern? Unsere Steuernews bieten Ihnen auch in dieser Woche wieder interessante Neuigkeiten.
In den letzten zwei Wochen ist eine Menge passiert, einige Vorhaben wurden gestoppt, so zum Beispiel die geplanten steuerlichen Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Ein eher positiv aufzufassendes Urteil besagt, das ein Arbeitszimmer auch als Wohnraum mit genutzt werden darf, allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn der Bundesfinanzhof hat gegen dieses Urteil Revision eingereicht. ELENA, der elektronische Gehaltsnachweis wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Eis gelegt, die bestehende Elena-Infrastruktur soll jedoch für “ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung” genutzt werden. Ein kleiner Hoffnungsschimmer regte sich in dieser Woche für alle Gegner des Solidaritätszuschlages. Leider wurde die Hoffnung wieder zerstört, da der BFH zu dem Urteil kam, dass der Solidaritätszuschlag auch nach nunmehr 20 Jahren noch seinen Zweck verfolgt und damit sinnvoll ist.
Im Internet erfuhren wir das nach dem Stop von ELENA die vorausgefüllte Steuererklärung nebst der elektronischen Verfahren, zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie, ab 2013 umgesetzt werden soll. Das Thema Griechenland ist in aller Munde, hier wird viel Geld bewegt, mächtig viel Geld, seit Mai gibt es eine Petition, die besagt das der Bundestag beschließen sollte, sich umfassend gegen den geplanten künftigen europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM – auszusprechen. Der Hintergrund ist das Deutschland mit 62,3 % (190,05 Milliarden Euro) seines Bundeshaltes für den ESM bürgen müsste.
Bundesrat steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung wurden gestoppt.
13. Juli 2011
Gerade durch die energetische Sanierung von Wohngebäuden kann viel Energie und CO2 eingespart werden. Der Bundesrat stoppte allerdings die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 vor. Voraussetzung für die Förderung solle sein: Mit der Sanierung muss der Energiebedarf erheblich verringert werden.
Darf das Arbeitszimmer auch als Wohnzimmer dienen?
16. Juli 2011
Raum trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar. Wer als selbstständiger sein Büro in den eigenen vier Wänden betreibt, leidet häufig unter einer Art staatlich verordneter Paranoia: Ein gemütliches Sofa hat hier nichts zu suchen, selbst wenn man Gespräche mit Kunden lieber im Sitzen durchführen würde. Auch ein Fernseher oder sogar die vom Kind liebevoll gemalten Bilder hängt man lieber in den Flur. Denn die Kosten für ein Arbeitszimmer lassen sich nur dann steuerlich geltend machen, wenn dieser Raum nachweislich nur beruflich genutzt wird. Ob der Finanzbeamte ein Auge zudrückt, wenn er die private CD-Sammlung im Regal entdeckt, ist nicht sicher.
Dies galt jedenfalls, bis sich das Finanzgericht Köln voll auf die Seite der Steuerzahler gestellt hat. Ein aktuelles Urteil besagt nämlich das ein Arbeitszimmer auch ein Wohnzimmer sein darf– oder umgekehrt. Einzig, weil der Raum in erheblichem Maße auch für rein private Zwecke genutzt wird, heisst das nicht, dass er gar nicht mehr als Arbeitszimmer anerkannt werden darf. Dann muss sich das Finanzamt eben darauf einlassen, dass der entsprechende Anteil berechnet wird. Dieses steuerzahlerfreundliche Urteil, das jetzt veröffentlicht wurde, hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln am 19. Mai 2011 gefällt (Az. 10 K 4126/09).
Aus mit Elena: Bundesregierung will den umstrittenen elektronischen Gehaltsnachweis abschaffen
19. Juli 2011
Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales darauf verständigt „Elena“ schnellstmöglich wieder einzustellen. Das umstrittene Verfahren für die Bereitstellung eines elektronischen Gehaltsnachweises verfügt bisher noch nicht über die notwendige Anzahl von qualifizierten elektronischen Signaturen. Diese elektronische Signatur ist aber für den Datenschutz zwingend erforderlich. Somit ist ein nicht nur datenschutzrechtlich höchst umstrittenes IT-Großprojekt des Bundes, das die Papierflut in den Finanzämtern eindämmen sollte, gescheitert.
Eingesetzt werden sollte der elektronische Entgeltnachweis bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Elterngeld sowie Wohngeld. Elena sollte so die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen und damit Abläufe erleichtern.
Der Bundesfinanzhof sagt: Der Soli bleibt
22. Juli 2011
Als der Solidaritätszuschlag seinerzeit ins Leben gerufen wurde, war die Einsicht ob dieser Maßnahme in der Bevölkerung noch weitestgehend vorhanden. Dies sieht allerdings heute durchaus anders aus. Seit nunmehr zwanzig Jahren, der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, kostet uns unsere Solidarität sehr viel Geld. Kaum ein Steuerzahler wird1991 gedacht haben das Wir auch noch zwanzig Jahre später weiterzahlen müssen. Immerhin war ja schon 1993 und 1994 Pause für den Solidaritätszuschlag, allerdings wurde dieser dann 1995 wieder eingeführt. Eine Rechtsanwältin und eine GmbH klagten gegen den Soli, der BFH ist allerdings der Meinung, dass der Soli weiterhin seine Berechtigung hat und somit bleiben muss.
Weitere interessante Steuer-News aus dem Internet:
„Vorausgefüllte Steuererklärung“: Umsetzung der 1. Stufe 2013 (BMF)
20.07.2011
Bund und Länder wollen das Steuerrecht spürbar vereinfachen und zugleich das Besteuerungsverfahren modernisieren und von unnötiger Bürokratie befreien.
Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, sind neben gesetzlichen Neuregelungen auch Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung vorgesehen. Dazu gehört der Einsatz moderner Informationstechnologien im Besteuerungsprozess – möglichst breit und umfassend.
Originalbeitrag weiterlesen bei: haufe.de
Petition: Finanzpolitik – Europäischer Stabilitätsmechanismus vom 26.05.2011
Der Bundestag möge beschließen, sich umfassend gegen den geplanten künftigen Europäischen Stabilitätsmechanismus – ESM – auszusprechen. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf zum ESM wird Deutschland laut Aufteilungsschlüssel für 27,15 % der Gesamtsumme von 700 Mrd. Euro bürgen; dies entspricht 190,05 Mrd. Euro.
Der Bundeshaushalt 2011 beträgt 305,8 Mrd Euro. Damit würde Deutschland aktuell mit 62,3 % seines Bundeshaltes bürgen. Bürgen bedeutet, die Zahlungen zu übernehmen, wenn der Schuldner ausfällt. Ein Zahlungsausfall verschiedener Länder, die den ESM in Anspruch nehmen könnten ist nach Faktenlage sehr wahrscheinlich. Dies ist aktuell an Griechenland (mit einem Schuldenstand zum 31.03.2011 von 354 Mrd. Euro) zu erkennen, welchem die Rettungsgelder in Höhe von 110 Mrd. Euro offenkundig nicht helfen und für das aktuell bereits Umschuldungen, bzw. weitere Hilfsgelder diskutiert werden.
Den gesamten Text der Petition sowie die Option diese mitzuzeichnen finden Sie hier.