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Bundesrat steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung wurde gestoppt.

Gerade durch die energetische Sanierung von Wohngebäuden kann viel Energie und CO2 eingespart werden. Der Bundesrat stoppte allerdings die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 vor. Voraussetzung für die Förderung solle sein: Mit der Sanierung muss der Energiebedarf erheblich verringert werden.

So sollten die Eigentümer (Vermieter, Verpächter und Selbstnutzer) sollen jährlich 10 Prozent der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen können. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 6. Juni im Rahmen des Energiekonzeptes beschlossen. Während der Bundestag ihm am 30. Juni zugestimmt hat, hat der Bundesrat nun seine Zustimmung verweigert. Die Bundesregierung und der Bundestag können nun ihrerseits den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die Bundesregierung plant, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Bis 2050 sollen wir unseren Bedarf an Primärenergie um 50 Prozent senken. Dies kann nur erreicht werden, wenn überall massiv auf Energiesparen und Energieeffizienz gesetzt wird. Ein Eckpunktepapier zur Energieeffizienz zeigt hierfür den Weg. 40 Prozent der Energie verbrauchen wir in Deutschland fürs Wohnen. Der Wärmebedarf des Gebäudebestandes soll bis 2020 um 20 Prozent sinken. Bis 2050 sollen Gebäude in Deutschland nahezu klimaneutral sein, das heißt, die benötigte Energie nur aus erneuerbaren Energien beziehen. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (10 Prozent) sollen die energetische Sanierung noch attraktiver machen.

Schon jetzt unterstützt die Bundesregierung Bauherren und Eigentümer, Gebäude energetisch zu sanieren. Um die Sanierungsrate auf das Doppelte zu erhöhen, stockt die Regierung das KfW-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Milliarden Euro.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.07.2011

QUELLE: www.steuertipps.de,