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Den Sparstrumpf vorm Fiskus retten.

Durch sparsames Wirtschaften hat sich so manch ein Rentner ein finanzielles Polster geschaffen. Leider macht der Fiskus aber selbst davor nicht halt und so sind Zinsen und Dividenden zu versteuern. Dazu wird die Kapitalertragsteuer von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wer Bescheid weiß wie der kann sich in vielen Fällen diese Steuer zurückholen.

Es lohnt sich, eine Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Einnahmen aus Kapitalvermögen sind im Kalenderjahr bis 801,- EURO oder bei Ehegatten bis 1.602,- EURO steuerfrei. Wenn die Einnahmen höher sind dann behält die Bank 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als Abgeltungssteuer ein.

Sie sollten die Abgeltungssteuer noch einmal prüfen, wenn Ihr individueller Steuersatz unter 25 Prozent liegt und Ihnen von der Bank Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, macht es Sinn sich die Arbeit machen und eine Steuererklärung ausfüllen und in der Anlage KAP eine Günstigerprüfung zu beantragen.

Dieser Antrag kann für Sie auch sinnvoll sein, wenn der Freibetrag von 801 EUR oder 1.602,- EUR nicht so auf die verschiedenen Kapitaleinkünfte verteilt wurde, dass er voll ausgenutzt wurde. Denn dann wurde von Ihrer Bank bzw. Ihren Banken Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl der Freibetrag nicht oder nicht voll berücksichtigt wurde.

Falls absehbar ist, dass sich Ihre Einnahmen nicht ändern und sie damit auch in Zukunft keine Einkommensteuer zahlen müssen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Dazu legen sie diese Bescheinigung Ihrer Bank vor so wird keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten, selbst dann wenn der Freibetrag von 801,- EURO/1.602,- EURO überschritten wurde. Somit sparen Sie sich das Ausfüllen der Erklärung.

QUELLE: www.steuernsparen.de

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