Unterstützung des Bürgers durch eine vorausgefüllte elektronische Steuererklärung.
„Ein zentrales Vorhaben zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die ‚Vorausgefüllte Steuererklärung’. Sie ist ein wichtiger Baustein für eine Steuervereinfachung. Der Bürger muss bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt werden!“, forderte Finanzminister Georg Fahrenschon auf der Finanzamtsleitertagung des Bayerischen Landesamts für Steuern in Sonthofen.
Da die vorausgefüllte Steuererklärung ausschließlich elektronisch bereit gestellt werden soll, wird ein weiterer Anreiz für Bürger geschaffen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Seit dem Jahr 2005 werden die Steuerprogramme von den Ländern bundesweit einheitlich im Rahmen des Vorhabens KONSENS entwickelt. Dies ist besonders effizient und wirtschaftlich, weil – im Gegensatz zu früher – Verfahren nur noch einmal für alle entwickelt werden. Für die Konzeption und Umsetzung der vorausgefüllten Steuererklärung ist in diesem Vorhaben Bayern federführend zuständig. Fahrenschon zeigte sich zuversichtlich, eine erste Stufe der vorausgefüllten Steuererklärung noch im Jahr 2013 zur Verfügung stellen zu können.
„So unkompliziert wie möglich – das ist auch unser Credo bei der Grundsteuerreform!“ forderte Fahrenschon weiter. Allein eine Anknüpfung an physikalische Größen und damit das von Bayern mitentwickelte Äquivalenzmodell sei ein gangbarer Weg. „Ziel muss es sein, eine einfache und vor allem auch stabile Bemessungsgrundlage zu schaffen“, stellte Fahrenschon fest.
Angesichts der zunehmenden und komplexer werdenden Aufgaben und der Personalentwicklung sei die Umsetzung einer zukunftsfähigen Organisationsform für die bayerischen Finanzämter eine wichtige Aufgabe. Fahrenschon: „Dabei muss mit Sorgfalt und Fingerspitzengefühl vorgegangen werden. Wir wollen eine Reform, die zum Ziel hat, die Leistungsfähigkeit und Effizienz der bayerischen Steuerverwaltung angesichts der Herausforderungen der demografischen Entwicklung nachhaltig zu erhalten und möglichst zu verbessern“. Dabei solle die Steuerverwaltung weiterhin in der Fläche vertreten sein. Fahrenschon kündigte an, demnächst das weitere Vorgehen mit den zuständigen Fachleuten zu beraten. Künftig sollten örtliche Zuständigkeiten flexibler gestaltet werden, um eine möglichst optimale Aufgaben- und Personalverteilung zu gewährleisten.
Angesichts der Fülle von gesetzlichen Vorschriften und Bürokratiepflichten sei eine Steuervereinfachung notwendiger denn je. Der bereits auf den Weg gebrachte Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sehe bereits spürbare Vereinfachungen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung vor. So sollen zum Beispiel der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben, Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt und die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erleichtert werden. Fahrenschon: „Dies kann aber nur ein erster Schritt sein. Steuervereinfachung und Bürokratieabbau müssen zu ständigen Begleitern der Politik werden“.
Steuererklärung 2017
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