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Neue Infotexte und Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare.

Das Ausfüllen eines Steuerformulars ist oftmals schwierig, es ist ja nicht nur das Einkommensteuerformular auszufüllen, sondern zusätzlich werden für bestimmte Fälle auch noch Erklärungen, die in den jeweiligen Anlagen zu machen sind, vom Finanzamt gefordert. Zu den wichtigsten Anlagen der Einkommenssteuererklärung finden Sie hier nun Beschreibungen und Informationen, die Ihnen beim Ausfüllen helfen sollen.

Zu den jeweiligen Beschreibungen finden Sie die Möglichkeit zum herunterladen der entsprechenden Formulare, für die Jahre 2007 bis 2010.

Folgende Informationen zu den jeweiligen Steuerformularen wurden neu angelegt oder überarbeitet.

Anlage 34a

Anlage-34aIm Formular Anlage 34a wird die Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG) erfasst. Es kann sowohl bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder einer selbständigen Arbeit verwendet werden. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage 34a »

 

Altersvorsorgebeiträge (Formular AV 2010, Riesterrente)

Anlage Altersvorsorgebeiträge (Formular AV 2010, Riesterrente)Geleistete Zahlungen für die Altersvorsorge (nach § 10a EStG), die sogenannte „Riester-Rente“, werden in diesem Formular erfasst und für die Berechnung der Steuerlast als Sonderausgabe bewertet. Bis 2009 hieß dieses Formular Anlage AV. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage AV »

 

Anlage AUS

Anlage AUSDie Anlage AUS ist als Vordruck der Steuererklärung für alle ausländischen Einkünfte sowie Steuern beizufügen. Es ist nicht entscheidend, ob die Einnahmen in einem Staat erzielt wurden, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht oder nicht. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage AUS

 

Anlage EÜR (Einnahme-Überschussrechnung )

Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung )Die Anlage EÜR ist ein amtliches Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eines Unternehmens, von Gewerbetreibenden, selbstständig Tätigen, Land- und Forstwirten – aber auch von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung ) »

 

Anlage Forstwirtschaft

Anlage ForstwirtschaftDie Anlage Forstwirtschaft gehört zur Anlage L und dient der Angabe von tarifbegünstigten Einkünften aus der Holznutzung. Die Art der Gewinnermittlung kann über eine Buchführung oder mittels einer Einnahmeüberschussrechnung sowie nach § 13 a Abs. 6 Nr. 1 EStG durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage Forstwirtschaft »

 

Anlage G

Anlage GDas Formular Anlage G gibt es seit der Steuererklärung 2008. Es muss von Gewerbetreibenden abgegeben werden. Als Erklärungsvordruck dient die Anlage G zur Erfassung von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb, für Freiberufler und andere Selbständige, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, ist die Anlage S vorgesehen. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage G »

 

Anlage KAP

Anlage KAPDie Anlage KAP dient zur Angabe der Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Beteiligungen an Unternehmen wie z.B. Dividenden. Neben inländischen Erträgen müssen auch ausländische Zahlungen angegeben werden. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage KAP »

 

Anlage Kind

Anlage KindDer Erklärungsvordruck „Anlage Kind“ dient dazu der Offenlegung der Kindschaftsverhältnisse der Steuerpflichtigen. Etwaige Vergünstigungen für Eltern mit Kindern wie zum Beispiel, Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten oder der Entlastungsbetrag für alleinerziehende sind abhängig von den Angaben die in der Anlage Kind gemacht werden. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage Kind »

 

Anlage L

Anlage LEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Ausgaben sowie detaillierte Informationen zum Flächen- und Viehbeständen werden in der Anlage L angegeben. In der Landwirtschaft sowie in der Forstwirtschaft geschieht die Gewinnermittlung entweder über einen Betriebsvermögensvergleich oder die Ermittlung des Gewinns, dieser wird durch den Überschuss der Einnahmen des Betriebes über die Betriebsausgaben errechnet. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage L »

 

Anlage N

Anlage NDie Anlage N muss jeder Steuerzahler ausfüllen der Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit erhalten hat. Bei Ehepaaren die beide steuerpflichtigen Arbeitslohn erzielen muss die Anlage N, auch bei Zusammenveranlagung, für jeden Ehepartner separat eingereicht werden. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage N »

 

Anlage R

Anlage RIn der Anlage R werden Einnahmen aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen erfasst. Diese umfassen momentan Zahlungen aus gesetzlichen Renten, anderen Renten und persönlich abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente). Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage R »

 

Anlage S

Anlage SDas Steuerformular Anlage S gibt es seit der Steuererklärung 2008. Es muss von Freiberuflern und anderen Selbstständigen ausgefüllt werden. Es beinhaltet die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, hierzu zählen: Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage S »

 

Anlage SO

Anlage SOIn dem Steuerformular Anlage SO sind die Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Unterhaltsleistungen, privaten Veräußerungsgeschäften (sofern sie steuerlich relevant sind), Leistungen sowie Abgeordnetenbezüge anzugeben. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage SO »

 

Anlage U

Anlage UDie Anlage U ist ein Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben für geschiedene oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten, diese Unterhaltsleistungen können entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage U »

 

Anlage Unterhalt (Unterstützung Bedürftiger)

Anlage Unterhalt (Unterstützung Bedürftiger)Das Steuerformular „Anlage Unterhalt“ ist dann auszufüllen, wenn Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend gemacht werden sollen. So können etwa Eltern Zahlungen die sie für ihr Kind geleistet haben angeben. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage Unterhalt »

 

Anlage V

Anlage VErzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in dem Steuerformular Anlage V angegeben. Dafür erfolgte Ausgaben können gegebenenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden. Folgendes ist in der Anlage V anzugeben: Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage V »

 

Anlage Weinbau

Anlage WeinbauWerden Einkünfte aus Weinanbau erzielt und diese nicht über ein Unternehmen versteuert, müssen diese im Formular Anlage Weinbau erfasst werden. Die Betriebsbeschreibung in der Anlage Weinbau gibt an wie groß die selbst bewirtschaftete Fläche, bestockt und/ oder unbestockt ist. Weitere Informationen zum Steuerformular Anlage Weinbau »

 

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