Bei noch fehlenden Steuerbescheinigungen rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen!
Was tun wenn die Bank die Steuerbescheinigung noch nicht zugestellt hat aber der 31. Mai, der ja das Ende der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist, immer näher rückt?
Laut einem Bericht der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ werden es einige Banken wohl nicht rechtzeitig schaffen ihren Kunden die Aufstellungen zuzusenden.
Die Steuerbescheinigung muss jedoch dem Finanzamt vorgelegt werden und dient außerdem auch für viele Steuerzahler als Ausfüllhilfe“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Denn in der Steuerbescheinigung der Bank werde meist erklärt, wo welche Beträge in den Steuerformularen angegeben werden müssen.
Sollte die Bank die Unterlagen bis Mai noch nicht zugestellt haben, ist es sinnvoll sich bei der Bank zu erkundigen wann die Zusendung der Steuerbescheinigung geplant ist. Schafft es die Bank nicht Ihnen die Unterlagen pünktlich zuzustellen, sollten Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Die Fristverlängerung wird in der Regel ohne weiteres gewährt.
QUELLE: www.haufe.de / dpa
Steuererklärung 2017
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