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Vorsicht falsche Steuerfahnder!

Im Raum Köln haben vorgebliche Steuerfahnder Geschäftsinhabern die sofortige Schließung ihres Geschäftes angedroht, wenn nicht umgehend eine gewisse Summe Bares gezahlt würde. Die Nachahmung dieses dreisten Vorgehens ist leider nicht auszuschließen.

Beim Besuch der Steuerfahnder dürfte sogar dem aufrichtigsten Steuerzahler eine gewisse Unruhe und Nervosität befallen. Doch egal wie belastend diese stressige und wohl auch unangenehme Situation sein mag, als Unternehmer sollten Sie Ihre Rechte kennen und danach handeln.

Sie sollten folgendes beachten:

  • Lassen Sie sich die Ausweise der Steuerfahnder aushändigen und notieren Sie sich auch die Namen der Fahnder und des zuständigen Finanzamts.
  • Haben Sie als Selbstständiger Zweifel, dass die Fahnder echt sind, sollten Sie den Vorgesetzten der Steuerfahnders im Finanzamt anrufen und sich die Gründe für die Fahndungsprüfung angeben lassen.
  • Zudem sollten Sie umgehend Ihren Steuerberater informieren und diesen bitten, möglichst die Steuerfahnder vor Ort zu betreuen.
  • Wenn die Fahnder Unterlagen mitnehmen wollen, ist es erforderlich das Sie schriftlich festhalten, um welche Schriftstücke es sich handelt.

Egal welche steuerlichen Vergehen Ihnen vorgeworfen werden: Die Fahnder haben nicht das Recht, für eventuelle Steuernachforderungen Bargeld zu verlangen. Auch die Eintreibung der Nachzahlungen darf nur die Finanzkasse des Finanzamts vornehmen. Sollte also ein Fahnder bares Geld von Ihnen fordern, sollten Sie umgehend die Polizei hinzuziehen.

QUELLE: www.haufe.de

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