Höhere Nachzahlungen für die Einkommensteuererklärung 2010 bei Steuerklassenkombination 3 und 5
Auf höhere Steuernachzahlungen ab Veranlagungsjahr 2010 müssen sich Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination III und V entschieden haben, einstellen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hin. Die Begründung dafür ist, dass bei der Steuerklasse fünf ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.
Die Steuerklassen drei und fünf sind bei Ehepaaren sinnvoll, wenn der eine Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoverdienstes erzielt. Mit der Steuerklasse drei werden monatlich weniger Lohnsteuern einbehalten als bei der alternativen Steuerklasse fünf. Richtig sparen lässt sich durch die Wahl dieser Steuerklasse allerdings nicht, denn bei dieser Konstellation ist viel öfter mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Es steht zwar vorab mehr Geld zur Verfügung, dafür wird dann meist eine Nachzahlung an das Finanzamt fällig.
Ab dem Veranlagungsjahr 2010 wird dieses Problem für diese Steuerpflichtigen verstärkt. Denn nun wurde auch bei der Steuerklasse fünf eine sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt. Die monatliche Lohnsteuer fällt dadurch zwar geringer aus, dies führt aber zu höheren Steuernachzahlungen bei gleichbleibenden Verdienst. Wer dies nicht mit hohen Aufwendungen steuerlich ausgleichen kann, der wird höchstwahrscheinlich bei der Einkommensteuererklärung ordentlich nachzahlen müssen.
Davon besonders betroffen sind insbesondere Ehepaare mit großen Lohnunterschieden. Bei einem Ehepaar bei dem ein Partner 15.000 Euro und der andere 35.000 Euro Bruttojahresgehalt erzielt, kann bei der Steuerklassenkombination fünf und drei die Nachzahlung rund 900 Euro betragen. Im Vorjahr musste das Ehepaar im Vergleich nur rund 300 Euro an den Fiskus abtreten.
Wer dies vermeiden möchte, kann alternativ die Steuerklassenkombination vier plus Faktor wählen. Das Finanzamt berechnet bei dieser Steuerklasse bereits im Vorfeld die aller Voraussicht nach zu zahlende Steuer. Der Arbeitgeber berücksichtigt dann diesen Betrag schon bei der monatlichen Lohnsteuer. Für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Eltern – oder Krankengeld ist die Steuerklasse III jedoch weiterhin die beste Wahl.
QUELLE: www.nvl.de
Steuererklärung 2017
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