Sind private Verkäufe bei eBay umsatzsteuerpflichtig?
Auch private Verkäufe bei eBay können unter bestimmten Bedingungen den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichten.
Ein Ehepaar versteigerte über mehrere Jahre hinweg Kleinkunstgegenstände bei eBay und erzielte damit ein nicht unbeträchtliches Zusatzeinkommen von bis zu 30.000 Euro im Jahr, die Eheleute freuten sich über den Zusatzverdienst aber auch das Finanzamt freute sich schon bald denn die Kleinkunstgegenstände stammten alle aus einer Sammlungsauflösung und hier darf der Fiskus laut einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg mitkassieren.
Der Grund ist das gemäß (§ 19 Umsatzsteuergesetz) die Eheleute erheblich über dem Grenzbetrag von 17.500,- Euro, ( Kleinunternehmerregelung) lagen bis zu diesem keine Umsatzsteuer anfällt. Das Ehepaar war zwar davon ausgegangen das es keine Umsatzsteuerverpflichtung gebe, da die veräußerten Gegenstände aus einer Sammlung, die nicht mit der Absicht des späteren Wiederverkaufs über einen längeren Zeitraum hinweg zusammengestellt wurde, als “privat” deklarierten Verkäufe umsatzsteuerfrei veräußert wurden. Das Finanzamt sah die Sache jedoch etwas anders und behandelte die Auktionen des Ehepaars als Unternehmung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz als nachhaltige Betätigung da eine langfristige und intensive Verkaufstätigkeit vorliege. Es kommt hierbei nicht darauf an dass das Auftreten nicht dem eines klassischen Händlers entsprochen habe, weil die Ware nicht einfach “durchgehandelt” wurde, (Urteil vom 22. September 2010, Az. 1 K 3016/08).
Die Revision ist zugelassen worden und unter dem Az. V R 2/11 beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.
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