Kirchensteueraustritt: Nachweise aufbewahren
Kirchensteuerstelle fordert Jahrzehnte nach Austritt Steuern nach
Ein Schelm wer Böses dabei denkt: Eine Steuerzahlerin war 1971 aus der Kirche ausgetreten, dies wurde ihr auch ordnungsgemäß bestätigt. Nachdem sie nun jahrzehntelange keine Kirchensteuern mehr gezahlt hatte, erhielt sie 1999 plötzlich ein Schreiben von der Kirchensteuerstelle mit der Frage, warum sie keine Kirchensteuern abführe. In der Behörde lagen keinerlei Unterlagen über den Austritt vor, da diese ja nach 10 Jahren vernichtet werden. Auch die Betroffene selbst hatte die entsprechenden Unterlagen längst entsorgt.
Da sie nun ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnte, musste sie für mehrere Jahre Kirchensteuern nachzahlen. Das entsprechende Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. OVG 9 B 25.5). Da insbesondere die Berliner Landeskirche sich seit einiger Zeit verstärkt auf dieses Urteil stützt und auf dessen Grundlage Kirchensteuern nachfordert, ist es dringend zu empfehlen, die Austrittsbescheinigung für die Kirchensteuer langfristig aufzubewahren.
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