Kosten für häusliches Arbeitszimmer jetzt offiziell absetzbar
BMF bekräftigt die vom Gesetzgeber festgesetzte Neuregelung der Kostenabsetzbarkeit
Das Thema hatte die Finanzgerichte jahrelang beschäftigt: Nachdem für Lehrer oder Außendienstmitarbeiter die Kosten ihres häuslichen Arbeitszimmers ab 2006 nicht mehr anerkannt wurden, weil dieses nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildete, hatte ein Lehrer gegen die entsprechenden Verfügungen des Fiskus geklagt.
Das ging bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das dem Kläger letztlich recht gab. Da dieser weder in der Schule noch an einer anderen Stelle einen geeigneten Arbeitsplatz für seine Vorbereitungs- und Verwaltungsarbeiten habe, müsse das häusliche Arbeitszimmer auch dann anerkannt werden, wenn der überwiegende Teil der sonstigen beruflichen Tätigkeit nicht an diesem Platz stattfinde, urteilten die Richter.
Im Unterschied zu all denjenigen, bei denen das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, und die dessen Kosten in voller Höhe absetzen können, ist der absetzbare Höchstbetrag für Lehrer oder Außendienstler jedoch auf 1.250 € jährlich begrenzt (BMF, Schreiben v. 15.12.2010, IV A 3 – S 0338/07/10010-03).
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