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Umsatzsteuer-Anwendungserlass ersetzt vorherige Richtlinien

Der vom BMF jetzt veröffentlichte Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UstAE) tritt an die Stelle der bisherigen Regelwerke

Umsätze, die nach dem 31.10.2010 getätigt werden, müssen nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums den Regeln des soeben veröffentlichten Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UstAE) folgen. Mit der Neuauflage der Regelsystematik möchte man die inzwischen unübersichtlich gewordenen Umsatzsteuerrichtlinien (z.B. UstR 2008) ersetzen und die Aktualität des Leitfadens nach dem neuesten gesetzlichen Stand gewährleisten. Zu diesem Zweck soll die UstAE durch Schreiben des BMF bei Bedarf aktualisiert werden.

Ein praktischer Vorteil des neuen Systems: Der Anwendungserlass ist in Abschnitte eingeteilt, die sich nach der Gliederung des Umsatzsteuergesetzes richten, wodurch eine Zuordnung zu den gesetzlichen Bestimmungen erheblich vereinfacht wird.

Werfen Sie einen Blick in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/001__UStAE.html

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