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Grundsteuer: Käufer müssen Rückstände vom Vorbesitzer begleichen

Beim Kauf eines Grundstückes sollten sich Käufer vorab über etwaige Grundsteuerrückstände informieren Karin und Roland S. waren begeistert von dem herrlichen Baugrundstück nahe an einem Naturschutzgebiet. Was sie nicht wussten: Aufgrund zeitweise ungeklärter Eigentumsumstände hatte der Verkäufer die Grundsteuer seit 3 Jahren nicht bezahlt. Eine böse Überraschung für die S’s, als ihnen der Steuerbescheid ins Haus flatterte.

Anwälte empfehlen, sich vorab bei der Gemeinde über etwaige Grundsteuerschulden zu informieren. Wichtig kann auch sein, ob etwa in absehbarer Zeit Erschließungsmaßnahmen (Straßenbau, Kanalisation usw.) geplant sind. Denn dabei können schnell einmal fünfstellige Summen anfallen, die für Häuslebauer in einer ohnehin angespannten finanziellen Lage dann unter Umständen kaum zu stemmen sind.

Ab auch umgekehrt gilt: Wenn die bautechnischen Maßnahmen einer Erschließung vor der Beurkundung bereits begonnen wurden, aber die Rechnung dafür noch nicht ausgestellt wurde, muss der Verkäufer für die gesamten Kosten aufkommen.

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