Steueridentifikationsnummer online abfragen
Ab sofort können Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer für ihre Mitarbeiter online über das Elster-Portal abfragen
Jeder deutsche Bürger hat, egal ob Greis oder Säugling, eine individuelle Steueridentifikationsnummer erhalten, die lebenslang gilt – auch bei Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Finanzamtes.
Kritiker sehen in dem neuen System einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum gläsernen Bürger, Befürworter loben die bessere Prävention vor Steuerhinterziehung und Versäumnissen von Steuerpflichtigen.
Im Prinzip hat jeder Arbeitnehmer seine persönliche Steueridentifikationsnummer durch ein Schreiben des zuständigen Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) erhalten. Zudem wird die Nummer auch in der Regel auf den Lohnsteuerkarten 2010 angegeben. Sofern beides aus irgendeinem Grund nicht der Fall ist, daher also ein Arbeitgeber über keine Identifikationsnummer verfügt, kann er diese im Elster-Portal unter der der Funktion Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern ermitteln.
Parallel zu der Einführung der persönlichen Kennziffern werden die bisher verwendeten eTIN (elektronische Transaktions Identifikations Nummer) abgeschafft. Diese dürfen ab dem 1.11.2010 nur noch verwendet werden, wenn die neue Steueridentifikationsnummer weder durch den Arbeitnehmer, noch durch die Gemeinde (Lohnsteuerkarte) noch durch die Abfrage im Elster-Portal in Erfahrung zu bringen ist.
Achtung: Die Abfragemöglichkeit in Elster-Online wird nur bis zum 31.12.2010 vorgehalten.
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