Selbständige: Gesetzliche Arbeitslosenversicherung wird drastisch teurer
Ab 2012 müssen Selbständige, die in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung verbleiben wollen, einen vierfach höheren Beitrag zahlen
Wer bisher aus einer angestellten Beschäftigung in die Selbständigkeit wechseln wollte, konnte in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung verbleiben. Mit einem vergleichsweise moderaten Beitrag von 17,89 Euro monatlich (15,19 in den neuen Bundesländern) konnte die Abfederung bei drohender Beschäftigungslosigkeit relativ preiswert sichergestellt werden.Als fiktiver Rechnungsbasis gilt eine Einnahmen-Bezugsgröße, die für Selbständige zu 25% Prozent angerechnet wird.
Doch die Bundesregierung hat diese Möglichkeit bis zum 31.12.2010 begrenzt. Zwar soll die Möglichkeit auch danach noch weiter bestehen bleiben, dann jedoch zu erheblich ungünstigeren Konditionen: Ab 2011 wird die halbe Bezugsgröße angesetzt, ab 2012 sogar die ganze. Das bedeutet, dass sich der Beitragssatz für 2011 auf 38,33 / 32,55 Euro und ab 2012 auf sogar 76,65 / 65,10 Euro erhöhen wird – und da alles bei unveränderter Leistung.
Quelle: mediafon.net
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