Werbungskostenabzug bei Lehrer-Fortbildungsreise
BFH revidiert abschlägiges Urteil des Finanzgerichtes
Eine Gymnasiallehrerin aus Schleswig-Holstein nahm an einer von der Lehrervereinigung durchgeführten Gruppenreise nach Dublin und Irland teil, deren Programm von einem festen Zeitplan mit Bildungsinhalten aber auch mit einigen touristischen Bestandteilen geprägt war.
Da die Lehrerin für diese Reise sogar eine Dienstbefreiung beantragt und bewilligt bekommen hatte, wollte sie diese Reise als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Sowohl das Finanzamt als auch das zuständige Finanzgericht lehnten dies ab. Erst der Bundesfinanzhof hob die Vorentscheide auf und forderte das FG auf, das Urteil nochmals zu überprüfen, ob nicht zumindest Teile der Reise anteilig als Werbungskosten abzugsfähig seien (BFH, Urteil vom 21.4. 2010, Az. VI R 5/07).
Als entscheidend bei der Revision wurde dabei gesehen, ob und inwieweit die zeitlichen Anteile der Reise objektiv nach dienstlichem und privatem Anlass trennbar seien.
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