Mitgliedschaft im Golfclub ist keine Betriebsausgabe
Wie wäre es – Golf spielen während der Arbeitszeit, und das Finanzamt zahlt auch noch dafür. Leider oder glücklicherweise sieht es das Finanzamt anders.
Finanzgericht: In keinem Fall sind die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Golfclub als Betriebskosten absetzbar
Auch wenn die Zugehörigkeit in einem Golfclub ausschließlich der Anbahnung geschäftlicher Kontakte dient, wie ein niedersächsischer Geschäftsführern einer Steuerberatungsgesellschaft argumentierte, dürfen die daraus entstehenden Kosten nicht als Betriebsausgabe in der gewerblichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Das entschied das niedersächsische Finanzgericht in Hannover (Aktenzeichen: 11 K 72/08). Die Firma hatte dem Geschäftsführer den Mitgliedsbeitrag erstattet. Nun muss dieser den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern.
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