Bundesfinanzhof hat entschieden: 1%-Regelung für alle Fahrzeuge
Die „Ein-Prozentregelung“ gilt ab sofort für alle privat genutzten Firmenwagen, entschied der BFH
Die Kurzfassung ist: Wer als Unternehmer nicht (zum Beispiel per Fahrtenbuch) nachweisen kann, dass ein Fahrzeug des Unternehmens ausschließlich gewerblich genutzt wurde, muss davon 1 Prozent des Listenpreises plus Sonderausstattung monatlich als privates Einkommen versteuern.
Durch dieses Urteil des Bundesfinanzhofes hat ein selbständiger Unternehmensberater sich selbst und damit allen übrigen Steuerzahlern in ähnlicher Situation einen Bärendienst erwiesen. Er hatte gegen die Vorgehensweise seines Finanzamtes geklagt, das entgegen der üblichen Verwaltungsregelung nicht nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis für die Privatnutzung steuerlich heranzog, sondern alle Fahrzeuge des Unternehmers. Und das, obwohl die Ehefrau des Klägers an Eides statt versicherte, nur ihr eigenes Fahrzeug zu benutzen. Kinder, die ebenfalls ein Auto hätten nutzen können waren nicht im Haus.
Zudem lag eine Verwaltungsanweisung der Finanzbehörden vor, nur das jeweils hochwertigste Fahrzeug bei mehreren vorhandenen Fahrzeugen mit privater Nutzung in der Einkommensteuer zu berücksichtigen.
Daran hatte sich das betreffende Finanzamt nicht gehalten. Das Finanzgericht gab dem Amt im Klageverfahren Recht und der Bundesfinanzhof bestätigte das Urteil nun in letzter Instanz. (BFH, Urteil vom 9.3.2010, Az. VIII R 24/08).
Die Ein-Prozent-Regelung war in der Vergangenheit immer wieder ins Gerede geraten. Erst kürzlich beschäftigte die Gerichte ein Fall, in dem ein Steuerzahler für einen abgemeldeten Porsche 1 Prozent steuerlich in Anrechnung bringen sollte. Diesem Kläger brachte sein Gang vor das Finanzgericht Erfolg. (Artikel)
Bildnachweis: Tan Kian Khoon – Fotolia.com
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Eine Antwort zu “Bundesfinanzhof hat entschieden: 1%-Regelung für alle Fahrzeuge”
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